Allein der Spruch mit der geschenkten Daytona und der daraus resultierenden Abfolge disqualifiziert Dich aber scheinbar was Dein Wissen angeht.
Auch bei einer geschenkten und geklauten Uhr ist der wiederbeschaffungswert gemäß Liste zu ermitteln i.d.R. Wird dieser vom Hersteller heran gezogen.
Gibt es den Gegenstand nicht mehr, wird ein Mittelwert nach Markt genommen, ggf. der Wert des Nachfolgeartikels.

Aber hey, wie lustig wird das in Zukunft, wenn mir Bentley oder Rolls mein geklauten wagen nicht innerhalb einer gewissen Zeit wiederbeschaffen kann, geh ich halt zum Händler um die Ecke und verlange dass mir der viel höhere Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs ersetzt, weil der Händler Bock hat und Kohle verdienen muss und eben, weil er erfahren hat das ich so ein Auto brauche, den Preis um 30% angehoben hat.

Aber gut, der bist der Experte, ich bin nix