Flo, dass ist falsch.
Wenn Du Dir heute vom Konzi in Daytona für LP 11.5 K kaufst und Morgen wird sie gestohlen, dann kannst Du Dir Übermorgen beim grauen eine neue für 16 K kaufen und die Versicherung bezahlt Dir das auch.
Ist so bei Hausrat.
Nachteil:
Wenn Du Dir heute bei Media Markt einen Flachbildschirm für 5 K kaufst, und Dir brennt eine Woche später die Hütte ab und der gleiche Fernseher kostet nur noch 4k bei Media Markt, dann gibt es auch nur 4k.
Die Hausratversicherung ist dazu da, um Dich gleichzustellen. Und wenn es weit und breit keine Daytona bei deutschen Konzis gibt, muss eben woanders gekauft werden.
Ergebnis 41 bis 60 von 163
Hybrid-Darstellung
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25.12.2016, 17:41 #1Peter

Bekennender Längsdenker
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14.01.2017, 12:43 #2
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25.12.2016, 18:25 #3
Danke Peter, habe meine Versicherung angeschrieben und warte auf Antwort.
Habe die Ehre, Mali
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25.12.2016, 21:55 #4
Hausrat ist generell eine Neuwertversicherung. Bei meinem Wasserschadn wurde auch alles zum Neupreis erstattet. Bei den Uhren wird bei meiner Versicherung der Listenpreis gezahlt, welcher zu dem Zeitpunkt gilt...sofern ich mir das Feld auszahlen lasse.
Wenn es Wartelisten gibt und zwischenzeitlich eine PE, so wird der Preis zu dem Zeitpunkt gezahlt...sofern ich denn so lange warten könnte/wollte.
Bei Modelken, welche nicht mehr gebaut werden, gibt es den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten.
Also bei Vintage und Einzelstücken muss ich eine Expertise haben.
Bei noch erhältlichen Modellen reicht der Nachweis des Besitzes...Fotos von Uhr/Zertifikat und Rechnung. Bei Privatkauf Uhrenvertrag.
Beim Einbruchsversuch wurde auch alles anstandslos gezahlt, daher bin ich da gut aufgehoben.
Graumarkt über Liste ? .. denke nicht, lass mich allerdings gerne eines besseren belehrenLG, Matze
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26.12.2016, 11:09 #5
Es geht in erster Linie den Schaden zu ersetzen und mich so zu stellen, wie es vor dem Versicherungsfall war. Oder findest Du es toll 11.300 Euro zu bekommen und dann wieder 15 Jahre auf Deine geliebte Daytona zu warten?
Habe die Ehre, Mali
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26.12.2016, 12:53 #6
Frag mal nach; würde mich wirklich interessieren. Vor allem wenn die Du für die höhere Summe auch eine Prämie zahlst.
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27.12.2016, 09:19 #7
Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.
Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........Simon says……..
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27.12.2016, 10:48 #8
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27.12.2016, 15:53 #9
Quatsch.
Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".
Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.
Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."
Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.
Fertig. Punkt.
Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.
Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.
Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.
Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.
So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.
Nachzulesen hier...
http://www.r-l-x.de/forum/showthread...herungs-ThreadGeändert von Schmackofatz (27.12.2016 um 15:55 Uhr)
Peter
Bekennender Längsdenker
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27.12.2016, 19:56 #10
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27.12.2016, 20:40 #11
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27.12.2016, 21:21 #12
Jörn, bitte den Ball flachhalten.
Ich habe selbst in den letzten Jahren (leider...) Schäden im knapp siebenstelligen Bereich mit sämtlichen Arten von Versicherungen regulieren müssen und bin u. A. in Beratender Form für mehrere (Groß-) Schadenregulierer tätig.
Halbwissen geht anders.Peter
Bekennender Längsdenker
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27.12.2016, 18:54 #13
Ist das Urteil hier nicht mehr aktuell ?
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={221177C9-5D35-4A62-8AEB-777C72967BF0}Moin Moin Digga
Arne
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27.12.2016, 21:46 #14
Allein der Spruch mit der geschenkten Daytona und der daraus resultierenden Abfolge disqualifiziert Dich aber scheinbar was Dein Wissen angeht.
Auch bei einer geschenkten und geklauten Uhr ist der wiederbeschaffungswert gemäß Liste zu ermitteln i.d.R. Wird dieser vom Hersteller heran gezogen.
Gibt es den Gegenstand nicht mehr, wird ein Mittelwert nach Markt genommen, ggf. der Wert des Nachfolgeartikels.
Aber hey, wie lustig wird das in Zukunft, wenn mir Bentley oder Rolls mein geklauten wagen nicht innerhalb einer gewissen Zeit wiederbeschaffen kann, geh ich halt zum Händler um die Ecke und verlange dass mir der viel höhere Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs ersetzt, weil der Händler Bock hat und Kohle verdienen muss und eben, weil er erfahren hat das ich so ein Auto brauche, den Preis um 30% angehoben hat.
Aber gut, der bist der Experte, ich bin nix
Simon says……..
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27.12.2016, 22:57 #15
Jörn, nochmal in aller Freundlichkeit und vom Ausgangspunkt angefangen...
Korrekt.
Eine Hausratversicherung ist dazu da, um Dich gleichzustellen und es handelt sich hierbei um eine "Neuwertversicherung".
Das heißt, Du sollst nach dem Schaden genauso dastehen wie vor dem Schaden. Nicht besser, aber auch nicht schlechter.
Die Versicherung ist vertraglich dazu verpflichtet.
Der Listenpreis von Rolex mag zwar ein "offizieller" Wert sein, allerdings findet er hier keine Anwendung, weil er rein "fiktiv" ist und eine zeitnahe Wiederbeschaffung ausgeschlossen und damit für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Das wird jeder Sachbearbeiter, Gutachter oder Schadenregulierer schnell ermitteln.
Dann wird nachgesehen, wo die Uhr verfügbar ist. Meistens geschieht dies ganz banal auf Plattformen wie Chrono24 oder auf Ebay. Die jeweils höchsten Angebote werden gestrichen und aus den übrigen wird ein Mittelmaß ausgerechnet. Dieses Mittelmaß wird dann auch reguliert.
Wenn Du eine etwas seltenere Uhr hast, können zur Ermittlung des Wertes z. B. auch zeitnahe Auktionsergebnisse in die Wertermittlung einfließen.
Der Vergleich mit einem Nachfolgemodell findet in dieser Sparte nicht statt. Und wenn Du Dir meinen Beitrag nochmals durchliest, wirst Du sicherlich auch feststellen, dass ich sehr wohl geschrieben habe, dass es auch für geschenkte Gegenstände einen Versicherungsschutz gibt.
Eine KFZ-Versicherung ist eine "Zeitwertversicherung" und wird demnach komplett anders reguliert als eine Hausratversicherung.
Ich habe niemals für mich beansprucht, ein Experte zu sein. Aber ein Halbwissender bin ich sicherlich nicht.
So, und jetzt ist wirklich Alles gesagt.
Falls noch jemand Fragen hat, beantworte ich diese gerne als PN.Geändert von Schmackofatz (27.12.2016 um 23:00 Uhr)
Peter
Bekennender Längsdenker
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28.12.2016, 01:16 #16Gesperrter User
- Registriert seit
- 28.08.2011
- Ort
- NRW
- Beiträge
- 299
das kann ich so unterschreiben.
Ich hatte den Fall eines Einbruchs im Februar 2016...
dabei wurden 4 Uhren gestohlen- zu allen habe ich den aktuellen LP ersetzt bekommen.
Wieso sind die ständig so Aggros unterwegs?!?
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29.12.2016, 09:48 #17
Naja, bei der Frage ging's ja darum, wenn eine deiner gestohlenen Uhren eine Warteliste von mehreren Jahren hat, dann kannst du dir mit den Listenpreisen nur 3 Uhren sofort kaufen. Wenn die Wartelisten-Uhr für 2k mehr sofort neu käuflich ist, zahlt das die Versicherung deiner Meinung nach?
Gruß
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28.12.2016, 07:23 #18
Ich bin aus der Branche und kann Submarimarianer Ausführungen bestätigen.
Grüße, Jörg

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28.12.2016, 11:07 #19
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28.12.2016, 11:08 #20
Klingt alles sehr schlüssig und folgt meinen Argumenten, Peter. Danke!
Habe die Ehre, Mali
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