Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
Wenn Moser entscheidet, dass die Uhr genau so das Haus verlassen soll, dann ist das erstmal deren gutes Recht.
Nur weil Du das Wort „Recht“ benutzt hast: aus Sicht des (deutschen) Gewährleistungsrechts lässt die Abweichung von der auf der Homepage dargestellten Finissierung einen Mangel durchaus nahe liegen. Da verstehe ich das Verhalten des Herstellers jedenfalls bis zu dem Punkt des viel zu ambitionierten Upgradeangebots nicht wirklich…