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  1. #21
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen
    Verstehe mich bitte nicht falsch. Aber wenn mir an einem Produkt etwas so sehr wichtig und für mich einen ausschlaggebenden Grund ist es zu kaufen, dann will ich das doch bei der Abholung sehen.
    Valider Punkt.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  2. #22
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen
    Damit wirst du vermutlich bei den wenigsten Herstellern bzw. Internetanbieter keine Chance haben. Normalerweise ist irgendwo immer ein Hinweis das es aufgrund von technischen,… Änderungen/Verbesserungen auch Abweichungen zum Lieferzeitpunkt geben kann. War früher in Katalogen auch schon so.
    Lass uns nicht zu sehr abdriften, aber solche Änderungsvorbehalte sind in D oftmals unwirksam, zumal sie ja meist in AGB-Form erfolgen.
    Herzliche Grüße
    Felix

  3. #23
    Oyster
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    Man kann mir sicher vorwerfen, bei der Abholung nicht jedes Detail überprüft zu haben - das nehme ich auch so an und habe daraus gelernt.

    Für mich liegt der Kern des Themas jedoch weniger darin, ob ich hätte genauer hinschauen können, sondern darin, dass ich mich im Vorfeld auf das offizielle Bildmaterial sowie auf die Präsentation der Uhr verlassen habe und wie das Problem seitens Moser gehandhabt wurde.

    Dass selbst Mitarbeitende vor Ort zunächst überrascht waren, hat mich zusätzlich darin bestärkt, dass es sich nicht um eine offensichtliche oder allgemein bekannte Abweichung handelte.

    Unabhängig davon werde ich künftig bei Uhren mit Sichtboden noch genauer hinschauen ob alles passt - insbesondere, weil mich Uhrwerke und ihre Technik sehr interessieren.

  4. #24
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Ich kann verstehen, dass man das bei Abholung sehr gut übersehen kann, wenn man nicht im Geringsten damit rechnet, dass es eine Abweichung zu dem vorgestellten, sich live in der Manufaktur angeschauten sowie aktuell auf der Homepage beworbenen Modell gibt.

    Ich bin mal 14 Tage lang nach dem Wechsel auf Sommerräder links mit zwei silbernen und rechts mit zwei schwarzen, ansonsten identischen, AMG-Felgen rumgefahren. Die Niederlassung hats dann bei einer anderen Montage gemerkt und mich angerufen. Ich nicht.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  5. #25
    Deepsea Avatar von MrLuxury
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    Du hast eine Uhr bei deinem Konzessionär angesehen und so gekauft. Damit hat der Hersteller und auch seine Web Seite oder eine Präsentation nichts zu tun. Wenn er sie da in pink gezeigt hätte und du sie versehentlich in blau gekauft hast, dann kann man sie auch nicht einfach umtauschen.

    Ich finde der Hersteller ist gut auf deine Anfrage eingegangen. Was denkst du, wie Rolex reagiert hätte?

    Der Konzessionär ist dein Ansprechpartner und er hat letztendlich zufriedenstellen reagiert.
    Viele Grüße Kai-Uwe

  6. #26
    Oyster
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    Zitat Zitat von MrLuxury Beitrag anzeigen
    Du hast eine Uhr bei deinem Konzessionär angesehen und so gekauft. Damit hat der Hersteller und auch seine Web Seite oder eine Präsentation nichts zu tun. Wenn er sie da in pink gezeigt hätte und du sie versehentlich in blau gekauft hast, dann kann man sie auch nicht einfach umtauschen.

    Ich finde der Hersteller ist gut auf deine Anfrage eingegangen. Was denkst du, wie Rolex reagiert hätte?

    Der Konzessionär ist dein Ansprechpartner und er hat letztendlich zufriedenstellen reagiert.

    Eine Rolex kaufe ich nicht weil sie ein schönes Werk hat (die Werke sind ironischerweise wirklich recht schön, obwohl sie selten gezeigt werden) sondern wegen dem Design, der Zuverlässigkeit, der Alltagstauglichkeit und der technischen Meisterleistung. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dies Rolex „passieren“ würde, möchte ich keine Annahme treffen wie reagiert werden würde. Das tut auch wirklich nichts zur Sache.

  7. #27
    Daytona Avatar von dj74
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    Wenn ich das richtig herauslese, stört dich ja überwiegend die „mangelhafte“ Kommunikation, bzw. fehlende Lösungsvorschläge seitens Moser.

    Mal in die Autowelt übertragen (anhand eines hier sehr beliebten Fahrzeugs):

    Du kaufst einen Porsche 911 Carrera, weil dir das Stoffmuster der Sitze auf der Webseite so sehr gefällt.
    Der Vorführwagen auf der IAA (ein Vorserienmodell) hat auch diese tollen Stoffsitze.
    Nun wird das Auto endlich geliefert, aber der Stoff ist nun plötzlich einfarbig.
    Du schreibst an Porsche, schilderst dein Problem und der Vorstand persönlich (!) erklärt, warum es dieser Stoff nicht ins Serienmodell geschafft hat.
    Daraufhin schlägst du vor, statt des Carrera (ca. 137 k€) den GT3 RS (ca. 250 k€) zu akzeptieren und wärst bereit, sogar 25 k€ Aufpreis zu bezahlen.
    Glaubst du wirklich, du hättest je wieder was von Herrn Dr. Blume gehört?
    Geändert von dj74 (30.12.2025 um 06:28 Uhr)
    Liebe Grüße, Jan
    Wann ist endlich wieder …


  8. #28
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von MrLuxury Beitrag anzeigen
    Du hast eine Uhr bei deinem Konzessionär angesehen und so gekauft. Damit hat der Hersteller und auch seine Web Seite oder eine Präsentation nichts zu tun. Wenn er sie da in pink gezeigt hätte und du sie versehentlich in blau gekauft hast, dann kann man sie auch nicht einfach umtauschen.
    Das ist so schlicht falsch, siehe meine vorherigen Posts.
    Herzliche Grüße
    Felix

  9. #29
    Welche AGB sollen denn dann hier gelten? Die des Konzis oder die von Moser? Der TS hat die Uhr vom Konzi gekauft und nicht direkt von Moser.

    In den Moser AGB für den Kauf von deren Website steht folgendes: „Fotos und Texte auf der Website dienen nur zu Informationszwecken und sind nicht vertragsbindend. H. Moser & Cie. übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Auslassungen.“

    Als Beispiel für einen Konzi habe ich die AGB von Bucherer für den Onlineshop gefunden. Hier steht : „ 5.1. Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben im Online Store. Abbildungen von Waren in Werbung, Prospekten, im Online Store usw. dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich. Abbildungen von CPO-Uhren sind individuell und entsprechen der effektiv erhältlichen Uhr.“

    Von daher würde ich sagen Augen auf beim Kauf, wenn einem Details wie die Perlage so wichtig sind. Just my 2 cents, da ich kein Fachanwalt für AGB bin.
    Gruß Dino

    ...always surprising

  10. #30
    Deepsea Avatar von MrLuxury
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    Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel an einer gekauften Sache einzustehen, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Sichtbare Mängel, die bei einer normalen Prüfung oder Besichtigung auffallen müssten, können nach dem Kauf nicht reklamiert werden.

    Wenn der Konzessionär keine AGBs ausgehängt hat, dann gilt das BGB und wenn, dann wäre der Kunde wahrscheinlich schlechter gestellt. AGBs der Hersteller-Online-Shops sind völlig irrelevant. Der Kunde hat keinen Vertrag mit dem Hersteller, wenn er bei einem Konzessionär kauft.
    Viele Grüße Kai-Uwe

  11. #31
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von MrLuxury Beitrag anzeigen
    Sichtbare Mängel, die bei einer normalen Prüfung oder Besichtigung auffallen müssten, können nach dem Kauf nicht reklamiert werden.
    Das ist b2c leider schon wieder falsch. Ein Verbraucher hat keine Untersuchungspflicht.
    Herzliche Grüße
    Felix

  12. #32
    Administrator Avatar von PCS
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    Von einer Untersuchungspflicht hat Kai-Uwe ja auch nicht gesprochen. Es geht um Mängel, die ein Käufer direkt hätte erkennen können. Das ist was anderes. Und nochmal, Vertragspartner ist in dem Fall der Konzessionär - und nicht der Hersteller.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  13. #33
    Oyster
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    Nochmals herzlichen Dank für eure zahlreichen Beiträge.
    Diese haben mir geholfen, die Sache besser einzuordnen.

    Ich denke die rechtlichen Aspekte sind zwar spannend aber nicht abschliessend zu klären. Das ist in jedem Land wieder verschieden und da der Händler das Problem ja gelöst hat auch nicht wirklich relevant.

    Wie wristory sagte, "Augen auf beim Kauf" werde ich für die Zukunft mitnehmen und aus den Fehlern versuchen zu lernen. Natürlich würde ich mir wünschen, dass das Werbematerial angepasst wird, oder noch besser, die Perlage hinzugefügt wird
    Dies würde meines Erachtens zur Klarheit beitragen und Missverständnissen vorbeugen, egal was in den AGBs oder im Gesetz steht. Immer nach dem Motto Probleme zu vermeiden bevor sie entstehen.

  14. #34
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Auf ein pièce unique hat sich Moser nicht eingelassen, oder habt ihr das nicht angesprochen? Der Aufwand ist ja vermutlich machbar, wenn die Prototypen das hatten.
    .


  15. #35
    Deepsea Avatar von MrLuxury
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    phil_IP

    Eigentlich ging es dir in diesem Thread doch darum darzustellen, wie wenig kundenfreundlich Moser ist und sie dich anders hätten behandeln sollen.

    Aus meiner Sicht ist das recht ordentlich abgelaufen. Du hast eine Antwort erhalten, die sich auf dein Anliegen bezogen hat und nicht ein Textbaustein-Bla-Bla. Dein Vertragspartner, dein Konzessionär, hat das zu deiner Zufriedenheit rückabgewickelt. Eigentlich hätte es doch nicht besser laufen können.

    Dass du nicht die Uhr bekommen hast, die du wolltest, aber ist sehr schade. Ich finde sie wunderschön. Meine nächste wird sicher eine Moser, es sei denn AP ruft mich wegen der Jumbo an.
    Geändert von MrLuxury (30.12.2025 um 12:23 Uhr)
    Viele Grüße Kai-Uwe

  16. #36
    Oyster
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    Zitat Zitat von hallolo Beitrag anzeigen
    Auf ein pièce unique hat sich Moser nicht eingelassen, oder habt ihr das nicht angesprochen? Der Aufwand ist ja vermutlich machbar, wenn die Prototypen das hatten.
    Mein erster Vorschlag war die Perlage einfach hinzuzufügen oder meine Uhr gegen das „Vorzeigemodell“ in gebauchtem Zustand zu tauschen, beides wurde abgelehnt
    Ich habe das weiter oben bereits geschrieben, inkl. meiner Vermutung wieso es abgelehnt wurde.

  17. #37
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Von einer Untersuchungspflicht hat Kai-Uwe ja auch nicht gesprochen. Es geht um Mängel, die ein Käufer direkt hätte erkennen können. Das ist was anderes. Und nochmal, Vertragspartner ist in dem Fall der Konzessionär - und nicht der Hersteller.
    Und woraus soll sich das rechtlich dann ergeben, lieber Percy?
    Herzliche Grüße
    Felix

  18. #38
    Milgauss
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    Ich schaue mir auch gerne schöne Werke an. Ist auch Kaufkriterium für mich.
    Hätte man diese schöne Uhr in diesem Fall zurückgeben müssen? Naja.
    Zum verunglückten Thema Upgrade braucht man nichts mehr zu sagen.
    Trotzdem wäre eine freundliche Absage von Moser angebracht gewesen. Moser sollte professionellerweise drüberstehen.
    Am bedauerlichsten finde ich, dass die tolle Marke für jemanden persönlich verbrannt ist. Ob sich die Rückgabe im Nachhinein gelohnt hat?
    Wenn sich die Wogen geglättet haben, würde ich Moser eine zweite Chance geben.
    Gruß Merdi

  19. #39
    PREMIUM MEMBER Avatar von CI1
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    Ein massiver Deckel hätte alle Probleme gelöst.
    VG Ron

  20. #40
    Deepsea Avatar von MrLuxury
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    Felix, der Vertragspartner ist der Händler, nicht Moser. Gegenüber dem Händler hätte der Käufer, im Rahmen der Gewährleistung, einen Sachmangel geltend machen können. Da bleiben die Möglichkeiten Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Kauf. Nacherfüllung scheidet aus, weil der Händler keine Uhr von Moser mit Perlage bekommen kann. Eine Rückabwicklung hat stattgefunden, also alles okay.

    Rechtlich besteht die Frage, ob es sich um einen Sachmangel gehandelt hätte. Da es sich um eine minimale optische Abweichung handelt, die den Wert nicht verändert, ist das kaum anzunehmen. Weiterhin weist Moser ausdrücklich darauf hin, dass Fotos und Texte nur zu Informationszwecken dienen und nicht vertragsbindend sind. D.h. selbst bei einem Kauf über den Moser Online Shop hätte kein Sachmangel vorgelegen.

    Ich verstehe nicht, aufgrund welchen Rechts Moser zu irgend etwas verpflichtet sein sollte.
    Viele Grüße Kai-Uwe

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