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10.09.2024, 12:07 #101Oyster
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Also ich habe mittlerweile den Eindruck, dass Chronext schon versucht die Kunden zufrieden zu stellen. Die Anzahl der offenen Fragen aber einfach zu hoch ist. Meine 300€ wurde mir via Mail ebenfalls zugesichert ja davon kann ich mir natürlich noch nichts kaufen :/
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10.09.2024, 18:09 #102Liebe Grüße, Michi

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23.09.2024, 09:43 #103Oyster
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HEY!!
Es Wäre ja auch zu schön gewesen
Nun soll ich die gelieferte Uhr bezahlen, obwohl(!!!) ich meine Uhr dort in Zahlung gegeben habe... ich glaube da weiß die eine Hand nicht was die andere macht... es bleibt spannend :/
Liebe Grüße
Fabian
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23.09.2024, 10:48 #104Air-King
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Wie in meinem ursprünglichen Post geschrieben, ist mein Schwager ja Insolvenzverwalter. Er sagte mir, dass es gut möglich ist, dass Chronext mir sagt, „wenn du diese Uhr wirklich haben möchtest, musst du sie noch einmal bezahlen“, da ich den Kauf ja vor der Verfahrenseröffnung getätigt habe. Das war jetzt sehr laienhaft erklärt, aber kurz um das, was mein Schwager mir damals deutlich detaillierter erklärt hat 😔
Geändert von Seju (23.09.2024 um 10:49 Uhr)
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23.09.2024, 11:22 #105Oyster
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Hey und danke für deinen Kommentar.
Ich habe ja den ganzen Verlauf des Prozesses arriviert. Von dem angenommenen Angebot bis zur Bestellung und der info von Chronext, dass sie ohne eine Bestellung meine Zugesandte Uhr nicht verrechnen können.. des weiteren die zusage mit dem Differenzbetrag... wie gesagt, komischer Laden... bin gespannt
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23.09.2024, 12:32 #106Air-King
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Soweit ich das Juristen-Deutsch verstanden habe, ist der Knackpunkt dieses „Sanierungsverfahren“ bzw. die Bestellungen, die VOR dem Verfahren getätigt wurden. Diese Bestellungen müssen wohl über den Sachwalter genehmigt werden bzw. wenn dieser diese ablehnt, ist das dann „persönliches Pech“.
Drücke dir die Daumen!Geändert von Seju (23.09.2024 um 12:33 Uhr)
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23.09.2024, 12:46 #107Yacht-Master
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Ich bin kein Experte was Insolvenzen etc. angeht aber ich halte folgende Logik für recht wahrscheinlich:
- Deine alte Uhr ist Teil der Insolvenzmasse
- Du hast eine Forderung gegenüber der Firma in Höhe der Inzahlungnahme
- Deine neue Uhr wird zum Teil aus Zuzahlung zum Teil aus der Inzahlungnahme bezahlt
- der Teil der Inzahlungnahme ist aber Teil der Insolvenzmasse und das wäre eine unerlaubte Bevorzugung von Dir gegenüber anderen Gläubigern wenn das voll angerechnet werden würde
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23.09.2024, 12:50 #108Oyster
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Ja, wie auch immer... ich halte euch mal weiter auf dem laufenden... melde mich wenn es was neues gibt
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23.09.2024, 12:55 #109Oyster
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Laut dem offiziellen Angebot stehen mir sogar noch 300€ zu... Daher muss ich, wie du in punkt drei zusammen gefasst hast, keine Zuzahlung mehr leisten. Habe die neue Uhr noch nicht "berührt" auch wenn es mir schwer fällt
Sollte es noch weitere Probleme geben wäre ich an einem Rückgabe und an meiner "alten" Uhr interessiert.
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24.09.2024, 06:33 #110PREMIUM MEMBER
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Es ist verrückt, wie viele unterschiedliche Erfahrungen mit Chronext gemacht wurden. Ich habe im September diesen Jahres eine Uhr bestellt und direkt per Überweisung gezahlt. Ich erhielt schnell eine Zahlungsbestätigung, dann Versandbestätigung und Tracking-Link. Alles lief wirklich reibungslos. Die Uhr kam dann etwa eine Wochen nach Bestellung an.
Entscheidend scheint wirklich der Zeitpunkt der Bestellung zu sein. Es wirkt auf mich, als seien Bestellungen, die jetzt gemacht werden, unproblematisch.Liebe Grüße
Julian
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24.09.2024, 07:38 #111ehemaliges mitgliedGast
Nein sind sie nicht.
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24.09.2024, 08:13 #112
Uhr aussuchen, hinfahren, zahlen und Uhr mitnehmen. Was soll da nicht klappen?
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Die Kunst im Leben ist es nicht Recht zu bekommen sondern richtig zu liegen.
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24.09.2024, 11:16 #113
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24.09.2024, 11:28 #114
Glaub ich nicht. Wenn die was verkaufen müssen sie es auch verkaufen
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24.09.2024, 15:36 #115PREMIUM MEMBER
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24.09.2024, 16:30 #116ehemaliges mitgliedGast
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24.09.2024, 16:31 #117ehemaliges mitgliedGast
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24.09.2024, 17:32 #118
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24.09.2024, 19:25 #119PREMIUM MEMBER
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Da war ich dann vielleicht etwas unvorsichtig… Keine Ahnung, ich bin absolut kein Experte. Aber müsste das „Risiko“ nicht irgendwo benannt und deutlich kenntlich gemacht werden? Darf ein Händler einfach so etwas „verkaufen“ und dann den nichtwissenden Kunden bestehlen? Würde der Laden nicht umgehend gänzlich dicht gemacht werden, wenn das auffällt?
Liebe Grüße
Julian
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25.09.2024, 06:35 #120ehemaliges mitgliedGast
Das wurde öffentlich bekanntgemacht. Der Thread hier hat ja schon 120 Beiträge. Durch die Medien ging es auch.
Es heißt ja nicht, dass es nicht funktionieren kann. Die Chance, dass es nicht funktioniert, ist nur sehr hoch.
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Zitieren

Anwälte hier: Besteht die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter die gekaufte Ware später zurückfordern kann?

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