Hmmm.. Man könnte hier tatsächlich über den 263 (1) StGB nachsenken, wobei das wieder durch die 30 % Nachlass relativiert wird. Und die Gebrauchteigenschaft wurde ja vor dem Kauf auch zugegeben. Also eher nicht.
Unschön ist es tatsächlich. Ein unbedarfter Käufer hätte das Ding zum LP mitgenommen. Aber sowas passiert auch bei Uhren mit der Krone.
Mir wurde mal beim Rolex-Konzi nach nur sechs Wochen Wartezeit die neu bestellte Uhr stolz präsentiert. Mit jeder Menge Swirls auf Band und Lünette, einer schon vor sechs Monaten ausgefüllten Garantiekarte sowie einem holländischen LC drauf.
Ergebnis 1 bis 20 von 47
Thema: OMEGA "Kauferlebnis"
Hybrid-Darstellung
-
28.10.2023, 12:50 #1Ciao, Sascha
última estación - esperanza
-
28.10.2023, 14:15 #2
Der Nachlass wurde gewährt, weil die Uhr - angeblich nur - "4 Wochen beim Kunden" war. Tatsächlich wurde sie aber auch bearbeitet ("poliert"), nicht gut und nicht bei Omega. Das Verschweigen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft hat zum Kaufentschluss geführt. Bei Kenntnis dieser Umstände hätte ich diese Uhr nicht gekauft.
hallolo: VK hatte sämtliche Daten im Rechner, der beim Verkaufsgespräch vor ihm stand. Es ist auch zweifelhaft, ob die Uhr wirklich nur "4 Wochen beim Kunden" war.
VG Ron
Ähnliche Themen
-
Unterschied "The Master of Omega" und "Moonwatch Only" von Mondani
Von serpico im Forum OmegaAntworten: 2Letzter Beitrag: 05.05.2015, 11:35 -
Kurzfilm "Der OMEGA-Effekt" - Omega Speedmaster Prof. 3570.50.00
Von exzom im Forum OmegaAntworten: 22Letzter Beitrag: 13.08.2014, 08:17 -
"Alte" 16610 mit "neuem" Schriftfont vs. "neue" 116610 mit "altem" Schriftfont
Von Reinhold L im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 31Letzter Beitrag: 02.07.2012, 08:04




Zitieren
Themenstarter


Lesezeichen