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  1. #1
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Hmmm.. Man könnte hier tatsächlich über den 263 (1) StGB nachsenken, wobei das wieder durch die 30 % Nachlass relativiert wird. Und die Gebrauchteigenschaft wurde ja vor dem Kauf auch zugegeben. Also eher nicht.

    Unschön ist es tatsächlich. Ein unbedarfter Käufer hätte das Ding zum LP mitgenommen. Aber sowas passiert auch bei Uhren mit der Krone.

    Mir wurde mal beim Rolex-Konzi nach nur sechs Wochen Wartezeit die neu bestellte Uhr stolz präsentiert. Mit jeder Menge Swirls auf Band und Lünette, einer schon vor sechs Monaten ausgefüllten Garantiekarte sowie einem holländischen LC drauf.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von CI1
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    Zitat Zitat von shocktrooper Beitrag anzeigen
    Hmmm.. Man könnte hier tatsächlich über den 263 (1) StGB nachsenken, wobei das wieder durch die 30 % Nachlass relativiert wird. Und die Gebrauchteigenschaft wurde ja vor dem Kauf auch zugegeben. Also eher nicht.
    Der Nachlass wurde gewährt, weil die Uhr - angeblich nur - "4 Wochen beim Kunden" war. Tatsächlich wurde sie aber auch bearbeitet ("poliert"), nicht gut und nicht bei Omega. Das Verschweigen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft hat zum Kaufentschluss geführt. Bei Kenntnis dieser Umstände hätte ich diese Uhr nicht gekauft.

    hallolo: VK hatte sämtliche Daten im Rechner, der beim Verkaufsgespräch vor ihm stand. Es ist auch zweifelhaft, ob die Uhr wirklich nur "4 Wochen beim Kunden" war.
    VG Ron

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