Ja, geht mir genauso mit dem Link, hatte aber das Bedürfnis einer Klärung verstärkt. Eine Rechtsberatung habe ich hier auch nicht erwartet...
Meine HV regelt in den aktuellen Bedingungen, dass Uhren über 2500,- als Wertsachen anzusehen sind und damit nur begrenzt ersetzt werden. Ich habe noch einen Altvertrag ohne diese Klarstellung und habe um Klärung zu einigen Punkten gebeten. Hier die m.E. für die Diskussion hier interessanten Auszüge aus der Antwort:
"Da bei Uhren die Zeitmessung im Vordergrund steht und nicht der Schmuckcharakter, lassen sich Uhren, die weder mit Gold oder andere Edelmetallen verarbeitet wurden, nicht als „Schmucksachen“ /.../ bewerten. Ihre Luxus-Stahluhren zählen somit im Rahmen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zum "normalen Hausrat".
/.../
Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
/.../
Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."
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Baum-Darstellung
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09.04.2019, 16:32 #11Milgauss
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