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  1. #1
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Ich bin auch gerdae dabei meine Hausrat anzupassen. Die Versicherung kenne nicht, daher ein paar Gedankenanregungen für dich. Gibt es eine Unterversicherungsklausel? Die tritt üblicherweise in Kraft, wenn ein gewisser Versicherungsbetrag pro qm unterschritten ist und dann wird auch nur anteilig erstattet.
    Also wenn ich die Versicherung mit meinen qm berechne erscheint "schwarz auf weiss"

    Versicherungssumme Hausrat: 250000 EUR
    empfohlene VS pro qm Wohnfläche: Höchstentschädigungsgrenze 250.000 EUR
    generelle Selbstbeteiligung: 0 EUR

    In den AGBs steht dann: Ausreichender Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn er dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die maximal bei uns versicherte Höchstentschädigung beträgt 250.000 EUR. Sofern Sie Ihre Quadratmeterwohnfläche korrekt bei uns angegeben haben, ist Ihr Hausrat in vorhandener Höhe, jedoch maximal bis zurHöchstentschädigungssumme versichert.

    Bezueglich Unterversicherung steht auch klar abschliessend:

    A 14.3.1 Unterversicherungsverzicht
    Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
    Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach A 17.3 kein Abzug.
    A 14.3.2 Voraussetzungen:
    Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
    A 14.3.2.1 Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
    A 14.3.2.2 Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.


    Daraus schliesse ich, dass bei korrekter qm Angabe und keiner weiteren HRV die Versicherung auf die Einwendung verszichtet und ich daher bis 250.000 versichert bin.

    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    Was wird entschädigt, Wiederbeschaffung? Beispiel Pepsi LP 8400,- nicht verfügbar, grau 16000,-. Wie musst du im Schadensfall den Besitz nachweisen? Der Beitrag scheint sehr günstig zu sein.

    A 14.1 Versicherungswert
    Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
    A 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen



    Der Betrag ist guenstig, finde ich auch, daher bin ich froh, wenn mir hier die Versicherungsprofis Tips geben. Ansonsten ist eine Mail raus und ich wuerde mir vorher die Versicherung von Stahluhren bis zu 250.000 bestaetigen lassen.
    Liebe Grüße,

  2. #2
    Milgauss
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    Zitat Zitat von goldencolt Beitrag anzeigen
    Ansonsten ist eine Mail raus und ich wuerde mir vorher die Versicherung von Stahluhren bis zu 250.000 bestaetigen lassen.
    Sorry, dass ich hier auch nochmal einhake. Es scheint, auch dem nach Faden hier, nicht eindeutig zu sein, ob bestimmte Stahluhren Schmucksachen sind, weil Luxusuhr oder zum Hausrat gehören. Hier wurde schon empfohlen, die Uhren genau zu listen und sich dies dann bestätigen zu lassen. Zumindest plane ich dies aktuell bei meiner geplanten Anpassung. Sollten deine Uhr mehr Wert sein als 40k hättest du sonst ggf. ein Problem.

  3. #3
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    . Sollten deine Uhr mehr Wert sein als 40k hättest du sonst ggf. ein Problem.
    Ja, ich werde das noch genauer in Erfahrung bringen, eigentlich ist aber die schriftliche Aussage der Versicherung

    Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind unter anderem alle Uhren aus Gold und Platin. Andere Uhren gehören zum Hausrat.
    mE eindeutig. Aber präzisieren geht immer und wird gemacht.
    Liebe Grüße,

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