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  1. #1
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    Zitat Zitat von MichaW2901 Beitrag anzeigen
    ...ganz, ganz wichtig ist, mit einem Berater auf jeden Fall die 90%-Regelung anzusprechen, wenn es um den Wechsel von der PKV in die GKV geht!
    Was soll das sein?

  2. #2
    Datejust
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    Zitat Zitat von Magul Beitrag anzeigen
    Was soll das sein?
    tja, das ist etwas, was kaum einer weiß. Die 90%-Regelung sagt aus, dass ein Versicherter seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss, um ein pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden. Das ist ja Sinn und Zweck, von der PKV in die GKV zuwechseln, um im Rentenalter nicht in die Kostenfalle PKV zu tappen, sondern um bei Renteneintritt von den dann geringen KV-Beiträgen der GKV zu profitieren. Dieses Gerede vom Wechsel bis zum 55- Lebensjahr???? Wenn Jemand bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss und dann 40 Berufsjahre hinter sich hat, muß damit in der 2. Hälfte des Berufslebens (40/2 = 20 Jahre) 90% in der GKV (=18 Jahre) versichert gewesen sein. Subtrahiere man nun 18 von 67 ergibt das 49. D.h., man müsste bis zum 49. Lebensjahr von der PKV in die GKV gewechselt sein, um dann auch im Rentenalter in der GKV versichert zu sein. Ist das nicht erfüllt, darf man sich im Rentenalter privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Viel Spaß! Nähere Infos gibt es hier. Wer andere Infos hat, her damit. Ich gehe davon aus, dass sich viele 55-er Wechsler dieses Risikos gar nicht bewusst waren/sind. Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass sowohl Berater der GKV und auch der PKV mit dieser Thematik überfordert sind.
    Geändert von MichaW2901 (02.08.2018 um 13:59 Uhr)
    Viele Grüße

    Michael

  3. #3
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von MichaW2901 Beitrag anzeigen
    tja, das ist etwas, was kaum einer weiß. Die 90%-Regelung sagt aus, dass ein Versicherter seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss, um ein pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden. Das ist ja Sinn und Zweck, von der PKV in die GKV zuwechseln, um im Rentenalter nicht in die Kostenfalle PKV zu tappen, sondern um bei Renteneintritt von den dann geringen KV-Beiträgen der GKV zu profitieren. Dieses Gerede vom Wechsel bis zum 55- Lebensjahr???? Wenn Jemand bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss und dann 40 Berufsjahre hinter sich hat, muß damit in der 2. Hälfte des Berufslebens (40/2 = 20 Jahre) 90% in der GKV (=18 Jahre) versichert gewesen sein. Subtrahiere man nun 18 von 67 ergibt das 49. D.h., man müsste bis zum 49. Lebensjahr von der PKV in die GKV gewechselt sein, um dann auch im Rentenalter in der GKV versichert zu sein. Ist das nicht erfüllt, darf man sich im Rentenalter privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Viel Spaß! Nähere Infos gibt es hier. Wer andere Infos hat, her damit. Ich gehe davon aus, dass sich viele 55-er Wechsler dieses Risikos gar nicht bewusst waren/sind. Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass sowohl Berater der GKV und auch der PKV mit dieser Thematik überfordert sind.
    Nur zur Klarstellung: Man kann durchaus Mitglied der GKV sein, ohne den Versicherungsstatus KVdR zu haben. Mitglied der GKV zu werden, hat nur bedingt mit den Vorversicherungszeiten zu tun...........
    Geändert von Agent0815 (08.08.2018 um 10:58 Uhr)
    Grüße

    Bernd

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