Allwissendes Forum, während der Feiertage ist folgende Frage im Familienkreis aufgekommen:

Als selbstständiger, privat Krankenversicherter kann ich in die gesetzliche KV wechseln, wenn ich eine Festanstellung annehme und mein Einkommen dann unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegt. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Besonderheit für Leute, die vor 2003 in die PKV gewechselt sind. Hier liegt die Einkommensgrenze als Wechselvoraussetzung wohl nochmal niedriger.

1. Ist dem so und wie hoch ist diese niedrigere Grenze in 2016?

2. Welche Gehaltsbestandteile werden bei der Ermittlung dieser Grenzen berücksichtigt? Wie sieht es hier aus mit Provisionen, Einmalzahlungen / Boni, Geldwerter Vorteil für PKW....

Kann hierzu jemand kompetent etwas Licht ins Dunkel bringen (ohne in eine Diskussion pro / contra PKV abzugleiten)?

Danke!