Vielen Dank René!

Punkt 9.3.1. stellt dann aus meiner Sicht auch klar, dass der Baustein MeinPlus in allen sonstigen Fällen (also nicht im Falle der Außenversicherung) keine Verbesserung zum normalen Hausrattarif bringt hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen.

Bspw. für den Fall, dass die Uhr zu Hause in einem Schrank liegt, also nicht bestimmungsgemäß benutzt wird, und durch Einbruchdiebstahl abhanden kommt.

Eine Frage habe ich noch zum zu erstellenden Gutachten:
Reicht in solch einem Fall nicht ein Foto sowie die Kaufrechnung aus?
Falls nicht, wer kann ein Gutachten (was ist damit genau gemeint) zu einer Uhr erstellen?