Ergebnis 81 bis 100 von 443
			
		- 
	24.01.2017, 13:45 #81
 
- 
	24.01.2017, 13:57 #82
 
- 
	24.01.2017, 14:07 #83Gesperrter User  
 - Registriert seit
- 28.08.2011
- Ort
- NRW
- Beiträge
- 299
  
 klar....besonders bei RLX aktuell gängig das man immer niedriger als Liste zahlt...
 
 Du solltest dir ein Expose mit dem Wiederbeschaffungswert (=Listenpreis) aushändigen lassen. Macht jeder seriöse Konzi.
 Das der Versicherung einreichen...damit bist du dann auf der sicheren Seite.
 Reguliert wird dann zum aktuellen Neuwert zum Schadenszeitpunkt (mit den Ausnahmen wie hier gelesen im Falle Daytona)
 
- 
	24.01.2017, 16:27 #84
 
- 
	24.01.2017, 19:30 #85Wenn 28 Kaufpreis und 34 Listenpreis ist, wird 34 reguliert. 
 
 Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Neuwert = Listenpreis.
 
 
 Wenn Deine getragene Uhr entwendet wird, bekommst Du eine nagelneue.
 
 Gleiches gilt für den gesamten Hausrat:
 
 Wenn Deine Unterhosen verbrannt sind, darfst Du Dir entsprechend neue Unterhosen zulegen und die Versicherung bezahlt.
 
 Das Beispiel mag zwar etwas bizarr sein, trifft den Nagel aber auf den Kopf.Peter 
 
 Bekennender Längsdenker
 
- 
	24.01.2017, 20:39 #86Ich habe die meisten meiner Uhren gebraucht gekauft - keine Vintage. Ich habe z.B. für meine 2002er SubD 2011 3.400 Euro bezahlt, aktueller Listenpreis ist irgendwo bei 6k. Der Listen(neu)Preis seinerzeit (also 2002) war irgendwo bei 3,8k. Für die Berechnung der Versicherungssumme muss ich jetzt 6k einrechnen? Oder die 3,8k, die ich ja auch angegeben hätte, wenn ich sie 2002 neu gekauft hätte? 
 
 Ist schon klar, im Zweifelfall die 6k, kostet ja "nix". Aber wie ist's korrekt? Außerdem habe ich ja nicht nur diese eine Uhr, sondern eher 50.Geändert von Sette (24.01.2017 um 20:40 Uhr) Gruß
 
- 
	24.01.2017, 21:32 #87Hi Dietmar, 
 
 grundsätzlich gilt, dass Dich die Versicherung in einem Schadenfall gleichstellt.
 
 Das heißt, Du sollst unter dem Schaden aus materieller Sicht nicht leiden, aber auch nicht besser da stehen, als es vor dem Schaden der Fall war.
 
 Der ehemalige Kaufpreis bzw. wo ein Gegenstand gekauft wurde ist in der Regel zur Wertermittlung nicht von Bedeutung.
 
 
 
 Jetzt ist natürlich nahezu jeder Fall irgendwie etwas anders gelagert, aber es gibt entsprechende Richtlinien für eine Schadenregulierung.
 
 In Deinem Fall wäre es bei einem Schaden so, dass die Submariner Date die Referenz 16610 sein dürfte, die man neu nicht mehr kaufen kann. Dementsprechend setzt sich nun ein Gutachter oder ein Sachbearbeiter, der mit Deinem Fall vertraut ist hin, und versucht einen Zeitwert für Deine Uhr zu ermitteln.
 
 Im Optimalfall hast Du den Zustand Deiner Uhr vernünftig dokumentiert und kannst dementsprechend z. B. durch Bilder, die den Zustand Deiner Uhr zeigen, Revisionsbelege, Bilder vom Zubehör und Zertifikat etc. pp. belegen, dass es sich bei Deiner Uhr um ein gepflegtes Sammlerstück in einem Top-Zustand handelt.
 
 Zur Wertfindung werden dann Marktpreise von verschiedenen Uhrenhändlern und / oder Chrono24 zu Rate gezogen und verglichen. Bei selteneren Stücken eventuell auch Auktionsergebnisse. Je genauer Du zuvor den Zustand dokumentiert hast, umso präziser kann der Gutachter den Wert einschätzten. Dann werden jeweils die günstigsten und die teuersten Angebote gestrichen und aus den verbleiben Uhren wird ein Mittelwert errechnet, der dann an Dich ausbezahlt wird.
 
 Wenn Du NICHT belegen kannst, dass Du eine top gepflegte Uhr mit allem Pipapo hattest, fließen natürlich auch die Ranzgurken in die Preisfindung mit ein. Im Optimalfall vergleicht der Gutachter aber schon Äpfel mit Apfeln.
 
 
 Vertragsbestandteil einer Hausratversicherung ist die Klausel "ein gleichwertiges Produkt am Tag des Schadens". Es kann also auch durchaus sein, dass Dir die Versicherung frei stellt, Dir das Nachfolgemodell 116610 zu kaufen, weil es das alte Modell einfach nicht mehr gibt. An dieser Stelle ist eben immer auch etwas Gesprächsbedarf mit dem Schadenregulierer von Nöten und man kann durchaus seine gewünschte Vorgehensweise miteinander anbstimmen. Hier gilt immer auch das Motto "wie man sich präsentiert, so wird man reguliert".
 
 Das Gleiche gilt natürlich für Alles im Hausrat. Hier noch ein paar simple Bespiele zur besseren Verdeutlichung:
 
 
 Egal, ob beim Hausbrand die 30 Jahre alte Bohrmaschine, Deine Kleidung oder eben Deine Wohnungseinrichtung vernichtet wird.
 
 Wenn Du Dir eine 30 Jahre alte Hilti auf dem Flohmarkt für 50 Euro gekauft hast, bekommst Du im Schadenfall eine ladenneue Hilti.
 
 
 Bitte NIEMALS eine Hausratversicherung mit einer KFZ-Versicherung vergleichen.
 
 Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und eine KFZ-Versicherung ist eine Zeitwertversicherung.
 
 Daher gilt bei der Ermittlung der Versicherungssumme immer der Neuwert, um Deine Eingangsfrage zu beantworten.  Geändert von Schmackofatz (24.01.2017 um 21:34 Uhr) Peter 
 
 Bekennender Längsdenker
 
- 
	24.01.2017, 22:03 #88
 
- 
	24.01.2017, 23:03 #89doppelpost Geändert von Kormoran (24.01.2017 um 23:05 Uhr) 
 
- 
	24.01.2017, 23:05 #90
 
- 
	25.01.2017, 10:47 #91 Beste Grüße, uhrenfan_rolex Beste Grüße, uhrenfan_rolex 
 
 "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
 
- 
	25.01.2017, 11:07 #92Hallo Kormoran, 
 
 wie hoch ist die Beitragsdifferenz? Lohnt es sich daran einen oder mehrere Gedanken zu verschwenden?
 Wenn du die 34K eintragen lässt und du damit Ruhe und Sicherheit hast, ist es doch super.
 Das ist der Sinn einer Versicherung. 
 
 Es gibt Dinge die man kaputt denken kann...Gruß Stefan 
 
- 
	25.01.2017, 11:31 #93
 
- 
	25.01.2017, 15:06 #94ehemaliges mitgliedGastGeniale Antwort!   
 
- 
	25.01.2017, 15:14 #95
 
- 
	25.01.2017, 17:37 #96
 
- 
	25.01.2017, 18:08 #97
 
- 
	25.01.2017, 18:27 #98Manchmal kann es auch Sinn machen die Grundsumme etwas hoch zu setzen. 
 Kann sein das es durch das günstigere Verhältnis (Wertsache/zu normaler Hausrat) sogar etwas günstiger
 wird.
 Ist vielleicht einen Versuch wert.Gruß Stefan 
 
- 
	25.01.2017, 18:31 #99
 
- 
	26.01.2017, 01:46 #100Ja, neuwertig geht in Ordnung.7.6
 In welchem Umfang sind wir berechtigt, Natura-
 lersatz zu leisten?
 Ergänzend zu Ziffer 1.4.1 sind wir berechtigt, anstatt einer Ent-
 schädigung in Geld
 • erforderliche Reparaturen beschädigter versicherter Sachen
 selbst in Auftrag zu geben,
 • zerstörte oder abhanden gekommene versicherte Sachen glei-
 cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (bei Kunstgegenstän-
 den und Antiquitäten Sachen in gleicher Art und Güte) selbst zu
 beschaffen und Ihnen zu übergeben.
 Wenn Sie die Reparatur oder Wiederbeschaffung ohne unsere Zu-
 stimmung beauftragen oder vornehmen, so ersetzen wir die Repa-
 ratur- oder Wiederbeschaffungskosten nur bis zur Höhe des Be-
 trags, den wir selbst aufzuwenden gehabt hätte
 
Ähnliche Themen
- 
  >>>Der<<<ultimative Süßigkeiten Thread !Von prosecco im Forum Off TopicAntworten: 332Letzter Beitrag: 24.12.2017, 07:49
- 
  DER ultimative Brettspiel-ThreadVon Des Modus im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 02.05.2015, 11:06
- 
  !!! DER !!! ULTIMATIVE LÜNETTENTAUSCH THREADVon morgenrot im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 5Letzter Beitrag: 09.09.2011, 19:23
- 
  Der ultimative Mark XI - ThreadVon Georgio1962 im Forum IWCAntworten: 40Letzter Beitrag: 11.11.2009, 08:09


 Zitat von Kormoran
 Zitat von Kormoran
					
 
					
					
					
						 Zitieren
Zitieren 
						 Themenstarter
Themenstarter
 
						 
			
			

 
						
Lesezeichen