Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
Wer war es?
name werde ich nicht veröffentlichen.

am ende hat dhl bezahlt / zumindest den versicherten teil hat der verkäufer erstattet bekommen
die hälfte der differenz zwischen unterversicherung und kaufpreis + erstattung von dhl hat der verkäufer mir dann überwiesen.
das ganze prozedere hat dann ca 6 wochen gedauert.

ABER hätte dhl aus welchen gründen auch immer nicht gezahlt - wäre der verkäufer (hätte ich bis zu dem fall nicht gedacht) fein raus.
gesetzgeber ist zwar auf seiner seite ABER das ist für mich kein network wenn man sich dann mit solchen aussagen konfrontieren muß.


auf meine frage folgende antworten zu bekommen:
Frage:
Mal ne rein neugierige frage:
Ist das jetzt dein Problem oder mein Problem

Antwort:
Dein Problem, da das Versandrisiko beim Käufer ist.
Verkäufer hat keine Haftung nach Übergabe an DHL.

weiter antworten aus vorausgegangene fragen:
sollte DHL Wiedererwarten nicht zahlen, kannst Du natürlich einen Anwalt einschalten.
Ich werde die Versicherungsansprüche an dich abtreten.
DHL ist natürlich in der Haftung, ich gehe immer noch von einer Zahlung durch DHL aus.

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will ich solch eine einstellung im network haben?
ganz klarer nein.
hätte ich mich genauso verhalten?
bis zu dem fall hätte ich als verkäufer das geld dem käufer sofort rücküberwiesen wenn mein versendetes paket weggekommen wäre - alles andere würde gegen mein Verständnis und meiner einstellung verstoßen.