Hallo,
ich habe in einem Onlineshop einen Artikel gekauft und ihn wegen Nichtgefallen zurückgeschickt, Bezahlart war PayPal.
Da kein Retourenaufkleber beilag, habe ich das Paket über eine Packstation auf eigene Kosten (DHL Paket) retourniert.
Leider kam das Paket nie beim Empfänger an und ich habe dann online einen Nachforschungsantrag erstellt mit dem Ergebnis, dass mir die Summe 500 € plus Auslagen in Höhe von 6,99 € erstattet wurden, der Inhalt war aber 750 € wert.
Der Händler ist nicht bereit, mir den offenen Restetrag zu erstatten.
Nach Befragen von Google bzgl. dessen fand ich folgendes:
„Das Transportrisiko – sowohl für Hin- als auch für Rücksendungen kann nicht auf den Verbraucher übertragen werden. Etwaige Klauseln dieser Art, beispielsweise in den AGB, sind unzulässig.“
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Vielen Dank für euren Einblick und eventuelle Hilfe!
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Thema: Widerrufsproblem!
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26.08.2016, 16:52 #1
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Widerrufsproblem!
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26.08.2016, 16:55 #2
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Normale DHL Pakete sind eh nur bis zum Warenwert in Höhe 500,- versichert (ausser Schmuck und Uhren soweit ich weiss). Da kann man dem Empfänger und der DHL keinen Vorwurf machen. Du wirst auf dem Rest wohl leider sitzenbleiben.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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26.08.2016, 18:04 #3
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Das kann man aus der Ferne nicht wirklich beurteilen.
Wenn du den Vertrag widerrufen hast und die Widerrufserklärung den Empfänger nachweislich erreicht hat, stimmt die Aussage, dass der Unternehmer das Transportrisiko trägt. Wenn die Widerrufserklärung den Empfänger nicht erreicht hat (entweder, weil du nicht ausdrücklich den Vertrag widerrufen hast oder weil sie im Paket drin lag - ist meist so), wird es kompliziert. Dann wird nur der Gang zum versierten Anwalt helfen, der Freude daran hat, bislang ungeklärte Rechtsfragen (Wer trägt das Risiko für den Zugang der Erklärung, d.h. greift die Risikoverteilung auch, wenn der Widerruf nie zugegangen ist? Kann man eine Erklärung - sofern du überhaupt noch in der Widerrufsfrist bist – noch widerrufen, wenn die Sache auf dem Transportweg bereits untergegangen ist?) auch mit kleinem Streitwert zu lösen.Geändert von ictus (26.08.2016 um 18:06 Uhr)
Viele Grüße, Frank
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26.08.2016, 18:18 #4
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Ein schriftlicher Widerruf wurde innerhalb der Frist separat per Mail versandt.
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26.08.2016, 18:33 #5
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- mal unterstellt, dass du deutlich gemacht hast, dass du den Vertrag widerrufen, davon nichts mehr wissen willst oä.
Dann sollten dir § 355, Abs. 3 S. 4, § 357 Abs. 4 BGB helfen.
Wenn dann noch jemand gesehen hat (Zeuge!), dass du die Ware auch in das Paket gepackt und dieses Paket zur Post gebracht hast, sollte alles in Ordnung sein. Ob die Einlieferungsquittung reicht, ist noch nicht geklärt (zwei Juristen, drei Meinungen - kennt man ja).Geändert von ictus (26.08.2016 um 18:42 Uhr)
Viele Grüße, Frank
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26.08.2016, 19:03 #6
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Warum versendet man etwas im Wert von 750 € in einem Paket, welches bis 500 € versichert ist?
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26.08.2016, 19:19 #7
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26.08.2016, 19:23 #8
Das fragt der TS sich jetzt vermutlich auch. Hätte bis 2.5K €4,50 extra gekostet. Aber nachher ist man immer klüger.
Und ich befürchte, dass damit der Verkäufer aus einer Zahlungsverpflichtung raus ist.
Edit: Hatte Philipps Post noch nicht gelesen.Geändert von Spacewalker (26.08.2016 um 19:25 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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26.08.2016, 19:26 #9
Es stellt sich die Frage warum der Verkäufer keinen Retourenschein zur Verfügung gestellt hat.
War das wünsch des Verkäufers?Glaube nicht alles, was Du denkst!
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26.08.2016, 19:36 #10
Vielleicht ist der Widerruf per Email gar nicht angekommen. Die Wahrscheinlichkeit ist deutlich größer, als dass Pakete nicht ankommen.
Bei einem Spam-Anteil von inzwischen gut 50%, bleibt auch schon mal eine normale Email auf der Strecke hängen.Gruß, Stefan
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26.08.2016, 19:38 #11
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26.08.2016, 19:37 #12
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das steht dazu in den AGBs:
"§ 8.4 Senden Sie die Ware bitte als frankiertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf. Wir erstatten Ihnen auch gern auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen laut unserer Widerrufsbelehrung selbst zu tragen sind.
§ 8.5 Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der Telefonnummer [+49 (0)xxxxxxxxxx] bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
Im Falle einer Rückgabe erhalten Sie von uns einen Retourenschein per Email!"
in meinen Augen eine unzulässige Klausel!
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26.08.2016, 19:39 #13
Ah, ok. War bisher nicht erkenntlich.
Gruß, Stefan
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26.08.2016, 19:40 #14
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26.08.2016, 19:42 #15
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26.08.2016, 19:45 #16
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grob zusammengefasst: Artikel zurück, Geld zurück.
Ich habe dem Händler im Zuge des Widerrufs die Retoure angekündigt.
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26.08.2016, 19:47 #17
Dumm gelaufen. Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg.
Gruß, Stefan
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26.08.2016, 19:49 #18ehemaliges mitgliedGast
Meine Meinung: Du hättest es ausreichend versichern müssen ... die Kosten wären Dir ja erstattet worden ... da Du das nicht getan hast, Dein Problem, liegt im Rahmen Deiner Sorgfaltspflicht.
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26.08.2016, 19:50 #19
1. retourenschein nicht genutzt oder nachgefasst - warum? Laut Belehrung hast du sie ja auch nicht selbst zu tragen.
2. wenn DU unterversichert zurückschickst, liegt in meinen Augen der Schwarze Peter bei dir.
->"ätsch ich hab nicht aufgepasst und falsch verschickt aber du, lieber Verkäufer hast selbst schuld" ist nur bedingt richtig.
Ansonsten würde ich an deiner Stelle mal einen Anwalt um Rat fragen, der dir konkret sagen kann, was Sache ist.Geändert von obiwankenobi (26.08.2016 um 19:52 Uhr)
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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26.08.2016, 20:04 #20
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meines Meinung nach trägt der Käufer kein Versandrisiko.
"Auch bei einer Rücksendung nach Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Verbraucher
trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sendung verloren geht oder beschädigt wird.
Hat der Verbraucher die Ware sorgfältig verpackt an das Transportunternehmen übergeben
und geht die Sache dann auf dem Transportweg unter, so hat der Verkäufer in diesem Fall
das Nachsehen. Er kann den Verbraucher dann nicht in Anspruch nehmen, wenn der
Verbraucher die ordnungsgemäße Absendung nachweisen kann."
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