Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
Die TK hat uns das simpel erklärt.

Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,

nicht gesetzlich versichert ist

und

mehr verdient als Sie

und

sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.687,50 Euro monatlich liegt.

Gruß
Ich privat. Meine Partnerin gesetzlich.
Unser Lütte ist geboren, als wir noch nicht verheiratet waren. Er wurde automatisch bei meiner damaligen Nochnichtfrau mitversichert.
Lebenspartner ist da völlig egal. Es zählt die Ehe.
Zwei Jahre später haben wir geheiratet und die GKV meiner Frau wollte einen Nachweis zu meiner Krankenversicherung.
Seit dem ist er separat versichert. Derzeit noch freiwillig gesetzlich zu 160€, weil ich ihn aus Faulheit noch nicht privat versichert habe.
Die PKV würde ggf. ein bisschen weniger kosten.

Gruss Ole