Die TK hat uns das simpel erklärt.

Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,

nicht gesetzlich versichert ist

und

mehr verdient als Sie

und

sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.687,50 Euro monatlich liegt.

Gruß