Die TK hat uns das simpel erklärt.
Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,
nicht gesetzlich versichert ist
und
mehr verdient als Sie
und
sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.687,50 Euro monatlich liegt.
Gruß
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29.12.2015, 00:54 #13Submariner
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