Ergebnis 1 bis 18 von 18
  1. #1
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Baby / Kind in der Privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung

    hier an die väter und versicherungsexperten:

    frau ist in der gesetzlichen, ich bin privatversichert.
    baby wird beim höher verdienenden mitversichert, also bei mir.

    heute bei der signal angerufen um das mal zu besprechen bzw den tarif rauszubekommen.
    konnten oder wollten mir nix zu den tarifen sagen und haben mich an irgendeinen Versicherungsvertreter in berlin verwiesen.

    kenne den nicht und habe weder die lust, geschweige denn die zeit mich mit dem zu treffen.

    A) keine chance das baby in die gesetzliche / bei der mutter mitzuversichern?
    B) wenn privat über mich, kann ich irgendwo einsehen wie hoch der betrag ist?
    C) muß ich das über den genannten vers.vertrter laufen lassen oder haben wir member die bei der signal als vertreter tätig sind?
    Gruß
    Ibi

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Hallo Ibi,

    ich stehe nächstes Jahr vor der gleichen Situation. Meine Frau ist gesetzlich, ich privat versichert. Das Kind muss privat versichert werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Der monatlich Beitrag bei der DKV soll lt. Aussage meines Versicherungsmenschen
    bei ca. 150 - 170 € im Monat liegen.

    Gruß
    Marco
    Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Archer
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    Wieso muss ein Kind privat versichert werden, wenn ein Elternteil in der PKV ist...

    Wir haben unsere Tochter mit in der GKV meiner Frau und zusätzlich eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, gab keinerlei Probleme...

    Ich war zu der Zeit in der PKV...
    Beste Grüße, Olli...

    Im nächsten Leben mach ich was ohne Idioten...

  4. #4
    Deepsea Avatar von kAot
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    ja super, Ehemann, Multimilionär und selbstständig stellt seine Frau mit geringfügiger Beschäftigung bei sich an und diese ist dann GKV-Mitglied und alle Kinder auch kostenlos mitversichert auf Allgemeinkosten. Schönes asoziales Deutschland, wenn das so geht...
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  5. #5
    Yacht-Master Avatar von Archer
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    Zitat Zitat von kAot Beitrag anzeigen
    ja super, Ehemann, Multimilionär und selbstständig stellt seine Frau mit geringfügiger Beschäftigung bei sich an und diese ist dann GKV-Mitglied und alle Kinder auch kostenlos mitversichert auf Allgemeinkosten. Schönes asoziales Deutschland, wenn das so geht...
    Falls Du mich meinen solltest, bin weder Mlliionär noch selbstständig und auch nicht asozial...

    Solch Mitglieder wie Dich braucht so ein Forum hier...

    Bin raus und das komplett...
    Beste Grüße, Olli...

    Im nächsten Leben mach ich was ohne Idioten...

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von eimsbush
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    Ging bei uns nicht. Die Große kam automatisch zu mir in meinen Tarif beim Deutschen Ring. Nur als Kind war die Selbstbeteiligung nur 50% (225 statt 450). Hat ca 150 gekostet, AG hat die Hälfte übernommen.
    Am Nervigsten war aber der irrsinge Rechnungspapierkram wegen der Untersuchungen...
    Geändert von eimsbush (28.12.2015 um 21:54 Uhr)

  7. #7
    Yacht-Master
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    § 10 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)

    Absatz 3 unter Bezugnahme auf Absatz 2: Kinder sind nicht versichert (d. h. familienversichert), wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse (d. h. gesetzlichen Krankenkasse) ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
    Geändert von rolimai (28.12.2015 um 21:56 Uhr)

  8. #8
    Deepsea Avatar von kAot
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    Zitat Zitat von Archer Beitrag anzeigen
    Falls Du mich meinen solltest, bin weder Mlliionär noch selbstständig und auch nicht asozial...

    Solch Mitglieder wie Dich braucht so ein Forum hier...

    Bin raus und das komplett...
    Hallo, war nicht auf dich bezogen, sondern sollte einfach nur mal abstrakt einen möglichen Extremfall darstellen und asozial ist auch nicht unbedingt derjenige, der sowas (wenn es möglich sein sollte) nutz, sondern das System wäre dann asozial (was ja teilweise von den gewählten Lobbyisten so gewollt ist).

    Nix für Ungut.
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  9. #9
    Meines Wissens nach muss das Kind über den Elternteil versichert werden, der das höhere Einkommen hat. Wenn dieser privat versichert ist, dann muss das Kind auch so versichert werden, außer der privatversicherte Elternteil ist bspw. selbstständig. Weiß allerdings ad hoc nicht, wo es steht...
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von eimsbush
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    3. Szenario: Mutter pflichtversichert in der GKV, Vater freiwillig in der PKV versichert

    In diesem Fall übersteigt das Einkommen des Vaters die Versicherungspflichtgrenze. Liegt das Einkommen über dem der Mutter, so kann das Kind in der PKV kostenpflichtig versichert werden. Sofern die private Krankenkasse aufgrund einer Erkrankung oder laufenden Behandlung die Aufnahme ablehnen würde (was grundsätzlich möglich ist), so wäre auch eine Versicherung in der GKV über die Mutter denkbar. Sollte der Vater selbstständig sein bzw. sein Einkommen unterhalb der Jahresgrenze liegen, so ist die kostenfreie Familienversicherung über die Mutter möglich

  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von bigsmall
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    ... und der PKV Beitrag lag irgendwo bei 150 € pro Monat und Kind.
    X * * *
    Servus, P.

  12. #12
    Sea-Dweller Avatar von Bildverarbeiter
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    Das ganze mit der Pflicht zur Versicherung bei dem höher Verdienenden gilt nur für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Wenn man in wilder Ehe lebt, sind die Kids default bei der Mutter versichert.
    Gruß, Lars

  13. #13
    Submariner
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    Die TK hat uns das simpel erklärt.

    Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,

    nicht gesetzlich versichert ist

    und

    mehr verdient als Sie

    und

    sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.687,50 Euro monatlich liegt.

    Gruß

  14. #14
    Explorer Avatar von Hochemer
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    So kenne ich das auch.

    Gruß...Lothar

  15. #15
    Datejust
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    Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
    Die TK hat uns das simpel erklärt.

    Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,

    nicht gesetzlich versichert ist

    und

    mehr verdient als Sie

    und

    sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.687,50 Euro monatlich liegt.

    Gruß
    Ich privat. Meine Partnerin gesetzlich.
    Unser Lütte ist geboren, als wir noch nicht verheiratet waren. Er wurde automatisch bei meiner damaligen Nochnichtfrau mitversichert.
    Lebenspartner ist da völlig egal. Es zählt die Ehe.
    Zwei Jahre später haben wir geheiratet und die GKV meiner Frau wollte einen Nachweis zu meiner Krankenversicherung.
    Seit dem ist er separat versichert. Derzeit noch freiwillig gesetzlich zu 160€, weil ich ihn aus Faulheit noch nicht privat versichert habe.
    Die PKV würde ggf. ein bisschen weniger kosten.

    Gruss Ole

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Genau so.

    Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
    Die TK hat uns das simpel erklärt.

    Kinder können Sie nicht familienversichern, wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,

    nicht gesetzlich versichert ist

    und...
    Wobei ich noch dazu sagen möchte daß ich unsere Kinder irgendwann in die PKV genommen habe weil mir die TK (bei der ist meine Frau und waren meine Kinder) regelmäßig am ersten Werktag des Jahres auf den Keks gegangen ist wann sie denn meine EKSt Erklärung für das gerade abgelaufene Jahr sehen dürften
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  17. #17
    Daytona Avatar von Salamander
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    Hier ist das Thema wirklich sehr schlüssig und klar dargestellt.

    http://www.finanztip.de/familienversicherung/
    Christoph

    "I hate being Bi-Polar. Its awesome"

  18. #18
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von ole11 Beitrag anzeigen
    Ich privat. Meine Partnerin gesetzlich.
    Unser Lütte ist geboren, als wir noch nicht verheiratet waren. Er wurde automatisch bei meiner damaligen Nochnichtfrau mitversichert.
    Lebenspartner ist da völlig egal. Es zählt die Ehe.
    Zwei Jahre später haben wir geheiratet und die GKV meiner Frau wollte einen Nachweis zu meiner Krankenversicherung.
    Seit dem ist er separat versichert. Derzeit noch freiwillig gesetzlich zu 160€, weil ich ihn aus Faulheit noch nicht privat versichert habe.
    Die PKV würde ggf. ein bisschen weniger kosten.

    Gruss Ole
    Wenn das angedacht ist würde ich das allerdings so schnell wie möglich durchziehen da kein Kontrahierungszwang (mehr) besteht.

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