Ist mir auch schon zweimal passiert. Rundablage, ärgere ich mich nicht mehr drüber und hab jetzt im Arbeitsvertrag, dass bei Nichtanzritt, drei Monatsgehälter zu zahlen sind.
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28.11.2015, 23:23 #1**CERTIFIED ADHS TAX ROLEX BUYER**
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29.11.2015, 09:02 #2Yacht-Master
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29.11.2015, 10:06 #3Steve McQueen
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29.11.2015, 10:29 #4
docpassau
Sehr menschlich geloest - Arbeitgebern wie dir wuensche ich die besten und zufriedensten Mitarbeiter
+1 zumal es wieder zeigt wie man die Mitarbeiter "sieht" von OBEN nach Unterzeichnung. 3 Monatsgehaelter klingt eher nach drakonischer Strafe als nach Ausgleich fuer einen moeglichen entstandenen Schaden. Der Mitarbeiter hat ja auch die Probezeit von meist nur einem Monat.
Aha - um diejenigen die ihre Rechte nicht kennen bestmoeglich klein zu halten. Bravo....
Geändert von Butterich (29.11.2015 um 10:31 Uhr)
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29.11.2015, 11:14 #5Steve McQueen
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Das man damit nicht durchkommt ist mir klar. Aber beim Lesen des Vertrages wird so einem Spezial-Aspiranten vielleicht klar, dass das kein Spiel, sondern ernst ist.
Dann unterschreibt er gar nicht, wenn die Entscheidung zu 90 % sowieso schon für einen andere Stelle gefallen ist.
Mich kostet das nämlich alles Zeit und dann könnte ich es mir wegspülen, andere Bewerber wegzuschicken. Mir entstehen dadurch keine monetären Schäden, aber Opportunitätskosten.
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29.11.2015, 11:34 #6
Oft genug kommen Arbeitgeber mit Dingen durch die eigentlich nicht erlaubt sind. Die Mehrheit der Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht. Genauso ist es auch in zig anderen Bereichen im Leben wie z.b. Mietvertraegen, Fluggastrechte usw.
Beide Seiten haben natuerlich Opportunitätskosten. Der Arbeitnehmer sucht nach dem besten Job genauso wie der Arbeitgeber nach dem besten Mitarbeiter sucht. Wir sagen grundsaetzlich erst anderen Bewerbern verbindlich ab, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit alles in trockenen Tuechern ist mit dem Wunschkandidaten.
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29.11.2015, 11:47 #7ehemaliges mitgliedGast
Sagen wir es so: Zu Zeiten, als meine Frau und ich noch Arbeitnehmer waren, haben wir alle Verträge prüfen lassen ... und in einem Fall hat ein potentieller AG auch so eine Klausel im Vertrag gehabt ... Ergebnis: Vertrag nicht unterschrieben! Grund: Wenn schon im Vertrag sittenwidrige Klauseln stehen, ist von dem AG nicht viel zu erwarten ...
Insofern: Solche "Nettigkeiten" können auch gut nach hinten losgehen. Qualifizierte AN, die sich den Job aussuchen können, lassen sich auf so einen AG erst gar nicht ein.
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29.11.2015, 11:53 #8
Sehe ich genauso - solche Arbeitgeber duerfen sich dann aber (gluecklicherweise) ihrerseits auch automatisch eher mit den Zitronen im Arbeitsmarkt begnügen. Kaum einer der wirklich was zu bieten hat unterschreibt so eine Unverschaemtheit. Laesst meiner Meinung nach sehr tief blicken was die Denkweise des Arbeitgebers angeht.
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29.11.2015, 11:07 #9
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29.11.2015, 11:48 #10Gesperrter User
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29.11.2015, 11:50 #11ehemaliges mitgliedGast
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29.11.2015, 11:58 #12Steve McQueen
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Natürlich.
Kommt sicher auch immer auf die Region an. Was ich hier so am Unternehmerstammtisch höre und selber erleben durfte ... naja, ist wohl nicht die AG-freundlichste Gerichtsbarkeit hier.
Ab jetzt halte ich mich zurück. Sonst artet das hier noch im Klassenkampf aus, weil einige hier sehr dünnhäutig zu sein scheinen.
Geändert von TheLupus (29.11.2015 um 12:00 Uhr)
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