Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
Die Zuzsatzvereinbarungen wurden auf anraten des Notars nach dem Notartermin vereinbart, wurden aber vor der Abnahme fertiggestellt.
Sollten die Gesamtumstände dafür sprechen, dass ihr es klar trennen wolltet, die Zusatzleistungen gesondert bezahlt habt und z.B. auch keine Verrechnungen stattfanden, könnte man es wohl argumentieren. Ich meine aber, dass es auch auf den zeitlichen Zusammenhang ankommt... kann im Laufe der Woche gerne mal in der Kommentierung zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG für Dich schauen, ob sich dort eindeutige Beispiele finden, die Dir nutzen...