Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
vor 4 Jahren und 5 Monaten
Die Festzsetzungsfrist beginnt aber erst mit Ablauf des jeweiligen Jahres, also Ende 2011. Dein ursprünglicher Bescheid wird einen Vorläufigkeitsvermerk haben. Die Zusatzleistungen wurden durch den Bauträger erbracht?