Zitat Zitat von Departed Beitrag anzeigen
So ist das mit Versicherungen. Wenn man mal wirklich was von den möchte...
Ein Qualitätspost allererster Güte

Zitat Zitat von franklin2511 Beitrag anzeigen
Nachhaken! Die lehnen eine Deckung fast immer erst mal ab! Bei mir in einem Arbeitsrechtsfall mit der Begründung, ich sei bei Abschluß der Versicherung schon da beschäftigt gewesen!
Warum nachhaken? Da gibt's aus der Rechtsschutz - wie schon erklärt - nichts zu decken!

Haftpflicht dient zur Abwehr oder Befriedigung (je nachdem, ob die Ansprüche unberechtigt oder gerechtfertigt sind)

Rechtsschutz um zu fordern.