Hallo Gerhard,
egal ob zulässig - auf keinen Fall den Newsletter über Klick auf die Schaltfläche abbestellen, denn damit bestätigst du die Echtheit deiner Emailadresse, die dann sprunghaft bei Werbeversendern an Wert gewinnt ...
Spamordner und gut ist's.
Gruß Frank
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01.07.2013, 08:24 #1
Nicht bestellter Newsletter rechtens?
Ich bekomme gerade eine Reklamemail einer Unternehmensberatung für Marketing aus Hannover, die Firma gibt's tatsächlich und wirbt damit, dass sie angeblich das beworbene Unternehmen bei google auf die erste Seite bringen kann. (Wahrscheinlich stimmt das, denn da kommt ja immer die bezahlte Werbung zuerst.
) Unten kann man auf eine Schaltfläche klicken, wenn man "den Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten" möchte. Nur, ich habe ihn gar nicht bestellt. Ist so etwas zulässig und rechtens?
Abgesehen davon strahlt die Firma durch mangelhafte Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik eine solche Inkompetenz aus, dass man wohl besser die Finger davonlässt. Und zwei Praktikanten mit gleichem Nachnamen, aber unterschiedlichen Vornamen auf der 'Über-uns-Seite' sind wohl sowas von eineiig, dass sogar die Frisur bei den beiden Fotos bis aufs Detail gleich sind, so eineiig sind die. Also, Eier gibt's...77 Grüße!
Gerhard
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01.07.2013, 08:33 #2Gruß Frank
"Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)
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01.07.2013, 08:37 #3
Klick da bloß nicht drauf. Damit verifizierst Du Deine Email-Adresse und bekommst nur noch mehr Müll.
Lösch das Ding und gut ist's. Bei B2B kannst Du eh kaum was dagegen machen.
Edit: zu langsam.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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01.07.2013, 08:42 #4
Nee nee, keine Sorge, hab da nicht draufgeklickt, Mail ist vor dem Öffnen schon im Müll. - Fand's eher amüsant, wie wenig professionell (bis auf diesen Trick) die ganze Seite ist. Haben bald 20 Mitarbeiter, angeblich, am Ende ein Einmannbetrieb mit ein paar Leuten, die sich fotografieren lassen - und somit "in der Firma tätig" sind.
77 Grüße!
Gerhard
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01.07.2013, 20:21 #5
Auf jeden Fall ist das nicht rechtens, auch nicht B2B. Einige Anwälte verdienen Ihr Geld, in dem sie solche Unternehmen abmahnen. Ist aber die Mühe nicht wert. Verfahre wie oben beschrieben (SPAM-Ordner)
Rheinische Grüße, Frank
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