alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.
Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).
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16.09.2015, 20:18 #1
Geändert von lachender (16.09.2015 um 20:19 Uhr)
gruß lachender
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16.09.2015, 20:25 #2Gesperrter User
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- Beiträge
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Themenstarter
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16.09.2015, 20:31 #3
...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).
gruß lachender
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16.09.2015, 22:44 #4
Geändert von crazy_joeblunt (16.09.2015 um 22:45 Uhr)
Simon says……..
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16.09.2015, 22:52 #5
Gern crasy_joeblunt, z.B. hier: Musterbedingungen des GDV §4 Vorsorgeversicherung.... https://www.beck.de/rsw/upload/SKA/AHB_2008_1.pdf
gruß lachender
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