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  1. #1
    Freccione Avatar von lachender
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    alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.

    Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).
    Geändert von lachender (16.09.2015 um 20:19 Uhr)
    gruß lachender

  2. #2
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.

    Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).
    Die Haftpflicht lehnt die Regulierung auch ab, eben weil der Hund nicht angemeldet war, ist aber in der Zwischenzeit erfolgt.
    Gilt die vorläufige Deckung auch noch wenn der Hund schon 3 Jahre im Besitz ist?

  3. #3
    Freccione Avatar von lachender
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    ...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).
    gruß lachender

  4. #4
    Day-Date Avatar von crazy_joeblunt
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    ...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).
    Wenn die Tierhalterhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht wäre, dann ja.
    Das es eine eigenständige Police ist, wohl eher nicht......

    Falls jetzt aber ein............kommt, poste bitte den Auszug aus den Allgemein gültigen AHB bitte mit dazu.
    Geändert von crazy_joeblunt (16.09.2015 um 22:45 Uhr)
    Simon says……..

  5. #5
    Freccione Avatar von lachender
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Wenn die Tierhalterhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht wäre, dann ja.
    Das es eine eigenständige Police ist, wohl eher nicht......

    Falls jetzt aber ein............kommt, poste bitte den Auszug aus den Allgemein gültigen AHB bitte mit dazu.
    Gern crasy_joeblunt, z.B. hier: Musterbedingungen des GDV §4 Vorsorgeversicherung.... https://www.beck.de/rsw/upload/SKA/AHB_2008_1.pdf
    gruß lachender

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