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  1. #1
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Ich würde auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen, das ist Dein Recht. Wenn der dann auf stark abweichende Werte kommt, dies der Versicherung mitteilen, wenn dann noch immer nicht bezahlt wird einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich gleich zum Anwalt gehen.
    Bitte richtig lesen bevor man mit Kanonen schießt!!! Es handelt sich hier um einen Kaskoschaden!!!Da zahlt man den Gutachter selber zumal das Fahrzeug schon begutachtet wurde. Das Recht auf freie Gutachterwahl hat man als Geschädigter im Haftplichtschadensfall.

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    [...]Kaskoschaden[...]zahlt man den Gutachter selber[...]
    Vielen Dank für den Hinweis! Da hast Du natürlich Recht.

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