Bin schon da. Ich habe in letzter Zeit mehrfach davon gehört, dass von (besonders als "supergünstig" bekannten) Versicherungen angeheuerte Gutachter den Wiederbeschaffungswert besonders klein und die Schadenssumme besonders hoch ermitteln, um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu errechnen und den Geschädigten mit dem Verkauf in der Restwertbörse unter Druck zu setzen.
Beispielrechnungen:
Wiederbesch. 29.000 - Schaden 25.000 , Restwert 8.000 --> Versicherung muss Kosten in Höhe von 25.000€ für die Reparatur tragen
Wiederbesch. 24.000 - Schaden 32.000 , Restwert 8.000 --> Fahrzeug geht in die Restwertbörse, Versicherung zahlt fiktive Abrechnung von 16.000 abzgl. Steuer und div. Kostenstellen (Verbringungskosten...) = ~13.000€
Hier ein bisschen Material zum Einlesen: http://www.kanzlei-am-ostpark.de/inf...ive-abrechnung
Ich würde auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen, das ist Dein Recht. Wenn der dann auf stark abweichende Werte kommt, dies der Versicherung mitteilen, wenn dann noch immer nicht bezahlt wird einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich gleich zum Anwalt gehen.
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Thema: Wiederbeschaffungswert PKW
Hybrid-Darstellung
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12.11.2013, 12:33 #1ehemaliges mitgliedGast
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12.11.2013, 14:24 #2
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12.11.2013, 15:19 #3ehemaliges mitgliedGast
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