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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Ich denke nicht, dass ich einen zweiten Gutachter benötige. Die Höhe des festgestellten Schadens zweifele ich ja überhaupt nicht an. Mir geht es nur um den Wiederbeschaffungswert und der dürfte für ein anderhalb Jahre altes Auto ohne Vorschäden und scheckheftgepflegt usw............ doch ohne großen Aufwand zu bestimmen sein. Wie gesagt, ich ging immer davon aus, dass hier die Schwackebewertung maßgeblich ist. Da scheine ich mich aber offensichtlich zu täuschen, sofern der Gutachter mit seiner Schätzung Recht hat. Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen
    Sollte ich jedoch richtig liegen, dürfte wohl die Versicherung auch die zweite Wertschätzung zahlen müssen. Insofern hat Reneé dann doch ein wenig Recht
    Geändert von Agent0815 (12.11.2013 um 17:40 Uhr)
    Grüße

    Bernd

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  2. #2
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen
    Top eventuell lässt sich das ganze ja ohne viel Aufwand regeln

  3. #3
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht, dass ich einen zweiten Gutachter benötige. Die Höhe des festgestellten Schadens zweifele ich ja überhaupt nicht an. Mir geht es nur um den Wiederbeschaffungswert und der dürfte für ein anderhalb Jahre altes Auto ohne Vorschäden und scheckheftgepflegt usw............ doch ohne großen Aufwand zu bestimmen sein. Wie gesagt, ich ging immer davon aus, dass hier die Schwackebewertung maßgeblich ist. Da scheine ich mich aber offensichtlich zu täuschen, sofern der Gutachter mit seiner Schätzung Recht hat. Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen
    Sollte ich jedoch richtig liegen, dürfte wohl die Versicherung auch die zweite Wertschätzung zahlen müssen. Insofern hat René dann doch ein wenig Recht
    Würde mich freuen, wenn das so einfach klappt

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