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  1. #1
    Day-Date Avatar von Subdate300
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    Danke für Eure Antworten.

    Nico, hab Dich verstanden. Aber streiten... ne, keine Lust.

    Ich habe für mich mitgenommen, dass die ersten 6 Monate immer und alles bezahlt werden muss, danach entweder Streit oder man nutzt die Gebrauchtwagenversicherung, wenn auch nicht in vollem Umfang.

    Danke.
    Beste Grüße, Steff

  2. #2
    Deepsea Avatar von Matthias S.
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    Zitat Zitat von Subdate300 Beitrag anzeigen
    Ich habe für mich mitgenommen, dass die ersten 6 Monate immer und alles bezahlt werden muss..........
    Nicht zwingend, den Versuch über die Ausrede "natürlicher Verschleiß" hat der Händler u.U. immer noch.....
    Nichts hält länger als ein Provisorium.
    Gruß
    Matthias


  3. #3
    Oyster
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    Zitat Zitat von Subdate300 Beitrag anzeigen
    Ich habe für mich mitgenommen, dass die ersten 6 Monate immer und alles bezahlt werden muss ...
    Eben nicht! Die gesetzliche Gewährleitung bezieht sich - wie vorstehend erwähnt - auf Mängel, die zum Verkaufszeitpunt bereits bestanden, aber erst dananch erkennbar wurden. Dies nachzuweisen, obliegt innerhalb der ersten 6 Monate nach Verkauf dem Verkäufer, danach dem, der Mangelbeseitigung fordert. Deshalb werden GW gerne mit Sachverständigengutachten verkauft, in dem die Mängelfreiheit bezüglich geprüfter Teile/Baugruppen ausgewiesen wird. Vordergründig gibt das dem Käufer beim Kauf (gefühlte) Sicherheit, kehrt sich aber dann gegen ihn, wenn er danach mit einem Mangel ankommt. Dann wird der Verkäufer mit Verweis auf das Gutachten die kostenlose Beseitung eventuell (je teurer, je wahrscheinlicher) verweigern und man muß doch streiten.

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