Hi,
Ich habe vor zwei Monaten einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft und vor zwei Tagen ging eine Warnleuchte an (Motorüberwachung - suchen sie eine Werkstatt auf)... Das hab ich auch getan, zum Glück war nur ein Sensor verschmutzt ...
lt. Werkstatt hätte das aber auch der Turbolader sein können und der kostet doch einiges...
So ist eine Diskussion unter Freunden entstanden, ob der (Privat)Verkäufer bei Mängeln haftbar wäre (Frist 1/2 Jahr)-
trotz im Kaufvertrag ausgeschlossener Gewährleistung (Standartvertrag des ARBÖ)...
Gibts da irgendeinen Paragraphen dazu?
stimmt das grundsätzlich?

LG,
Christian