Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Sea-Dweller
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    Ausrufezeichen Gewährleistung

    Hallo zusammen.

    Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen!?
    Ich habe im Oktober 2006 eine Spülmaschine gekauft.
    Im April 2007 wurde durch den Service die Heizspirale wegen defekt ausgetauscht.
    Diese ist jetzt wieder defekt, als ich das Service Team jetzt wieder zwecks einem Termin angerufen habe wurde mir gesagt, dass die Garantie abgelaufen ist und ich nur direkt beim Hersteller einen Kulanz Antrag stellen kann.
    Ich denke jedoch, dass ein ausgetauschtes Teil wieder 2 Jahre Gewährleitung hat!?

    Trotzdem habe ich die Firma angeschrieben und einen Kulanz Antrag gestellt.

    Dort wird mir jetzt mitgeteilt, dass mein Verkäufer das Gerät für den Export gekauft hat und daher ohne Garantie ist.
    Die damalige Reparatur ist nur durch einen internen Abstimmungsfehler erfolgt.

    Ich habe das Gerät jedoch ganz normal in Deutschland mit ausgewiesener MwSt gekauft.

    Woher soll ich dann wissen, dass es sich um ein Export Gerät ohne Garantie handelt???

    Kann mir hier jemand sagen, ob ich noch irgendwelche möglichkeiten habe, oder muß ich die Reparatur jetzt selber zahlen?

    Vielen Dank für eure hilfe!!!
    Gruss
    Marc

  2. #2
    Gesperrter User
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    Das ausgetauschte Teil hat schon Gewährleistung, allerdings gilt nur in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr die besagt, dass in dieser Zeit angenommen wird dass das Teil schon beim Gefahrenübergang mangelhaft bzw. fehlerhaft war. Der Nachweis dass es nicht so ist, müßte dann der Verkäufer bringen, was er im Regelfall aber nicht kann. Nach den 6 Monaten müßtest Du diesen nachweis erbringen, was Dir sicherlich schwerfallen wird, wenn nicht gar unmöglich für Dich sein wird...

    Ergo. Reparatur bzw. neue Heitspirale selber zahlen.

    Und die Garantie ist nur eine freiwillige Leistung. Du hast keinerlei Anspruch auf diese...

  3. #3
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Meines Wissens, verlängert der Austausch eines defekten Artikels innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit (grundsätzlich andere Dinge) nicht die Garantie/Gewährleistungszeit des Gesamtsystems.

    Will heißen, wäre obiges anders so könnte ich 50 Jahre lang eine Reparatur eines Artikels auf Garantie/Gewährleistung abwickeln.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    wenn das so stimmt..."dass mein Verkäufer das Gerät für den Export gekauft hat und daher ohne Garantie ist"
    und du darueber nichts schriftlich hast, wuerde ich dem VK den schaverhalt erklaeren und einen 'kostenlosen' austausch verlangen.
    elektrogeraete fuer den export muessen nicht die VDE/Tuev pruefzeichen haben. sie bestehen oft aus billigeren teilen.
    falls er das nicht macht, wuerde ich zum anwalt gehen.

    Frank

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Meines Wissens, verlängert der Austausch eines defekten Artikels innerhalb der Garantie/Gewährleistungszeit (grundsätzlich andere Dinge) nicht die Garantie/Gewährleistungszeit des Gesamtsystems.
    Bei einzelnen Teilen aber - wie hier einer Heizspirale - verlängert sich die Gewährleistungsfrist bezüglich dieses Teils.

    Spülmaschine gekauft Oktober 2006.
    Heizspirale getauscht April 2007.
    Spülmaschine Gewährleistungsende Oktober 2008.
    Heizspirale Gewährleistungsende April 2009.

    Wenn es sich um trennbare Dinge handelt natürlich.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  6. #6
    Sea-Dweller
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    Themenstarter
    So sehe ich es ja auch.
    Ich will ja nicht auf die ganze Maschine wieder Garantie sondern lediglich auf die Heizspirale.
    Gruss
    Marc

  7. #7
    Freccione Avatar von blarch
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    Ist definitiv so wie Nico geschrieben hat.

    Hast Du einen Belegr über den Austausch im April 2007?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  8. #8
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Du hast die ausgetauschte Heizspirale doch nicht bezahlt. Von daher verlängert sich doch da auch nix.

    Du hast die Spülmaschine bezahlt mit Datum xx.yy. und hieraus leitet sich das GWD ab.

    Meines Wissens.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  9. #9
    ehemaliges mitglied
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    Was für eine Marke?

  10. #10
    Freccione Avatar von blarch
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    Du hast die ausgetauschte Heizspirale doch nicht bezahlt. Von daher verlängert sich doch da auch nix.
    Gewährleistung hat mit dem bezahlen oder nicht bezahlen nichts zu tun.

    Wenn bei Deinem Auto während der Gewährleistungszeit der Motor kaputt geht und kostenlos ausgetauscht wird, hast Du auf den neuen Motor wieder 2 Jahre Gewährleistung.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  11. #11
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Aha.

    Und wieder und immer wieder bis in alle Ewigkeit?
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  12. #12
    Freccione Avatar von blarch
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    Und wieder und immer wieder bis in alle Ewigkeit?
    Ja, wenn das Teil immer wieder kaputt geht und innerhalb der Gewährleistung ausgetauscht wird. Das ganze ich ja auch sehr theoretisch, da ich mal davon ausgehe, dass ein Teil nicht ständig und ewig kaputt geht.

    Du bekommst doch auch Gewährleistung auf eine Reparatur ... und bei der Gewährleistung ist es unerheblich ob Du dafür gezahlt hast oder ob die Garantie als Gewährleistungsfall abgewickelt wurde.

    Mein Kumpel hat innerhalb der Gewährleistung die defekte Heckscheibe seines Autos austauschen lassen. Nach knapp 2 Jahren war sie wieder defekt ... also wurde sie wiedera ausgetauscht ... insgesamt wurde die Scheibe 3x kostenlos als Gewährleistungfall ausgetauscht.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

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