Wenn ich mich recht erinnere, als Versicherungsnehmer die Ehefrau nehmen, dich als Versicherte Person, im Falle eines Falles unterliegt dann die Versicherungsleistung nicht der ErbSt, hier gibt es bestimmt genug Fachleute, die das verifizieren könnten.
Haben selbst bei der Cosmos direkt eine Risiko LV.