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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Wenn ich mich recht erinnere, als Versicherungsnehmer die Ehefrau nehmen, dich als Versicherte Person, im Falle eines Falles unterliegt dann die Versicherungsleistung nicht der ErbSt, hier gibt es bestimmt genug Fachleute, die das verifizieren könnten.
    Haben selbst bei der Cosmos direkt eine Risiko LV.
    Ohne Signatur

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich recht erinnere, als Versicherungsnehmer die Ehefrau nehmen, dich als Versicherte Person, im Falle eines Falles unterliegt dann die Versicherungsleistung nicht der ErbSt
    genau so ist es
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich recht erinnere, als Versicherungsnehmer die Ehefrau nehmen, dich als Versicherte Person, im Falle eines Falles unterliegt dann die Versicherungsleistung nicht der ErbSt...
    Wieder was gelernt...
    Gruß Hans

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Geh zum Versicherungsmakler, kostet kein Geld.
    Gruß Klaus

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