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  1. #1
    Gesperrter User
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    Aha, und wie weist er das nach, daß der Artikel beispielsweise gestohlen wurde ??
    Gruss Adriano22

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von adriano22 Beitrag anzeigen
    Aha, und wie weist er das nach, daß der Artikel beispielsweise gestohlen wurde ??
    Gruss Adriano22
    Wer etwas behauptet, das zu seinem Vorteil ist, muss es beweisen können.

    Wäre ich Höchstbietender, und der Verkäufer sagt, dass ihm die Sache gestohlen worden sei, würde mir eine Kopie der Anzeige bei der Polizei ausreichen.
    Aber Pils seid Ihr beide, nich?

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