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	24.01.2012, 18:54 #21Ich kann ja durchaus verstehen, dass hier "Abzocke" geschrien wird, aber es gibt ehrlich gesagt kaum etwas bei eBay, das mich mehr an****t als vorzeitig beendete Auktionen. Man beobachtet, man legt sich zurecht, checkt die Zeit des Auslaufens, trägt schon mal was in den Kalender ein ... und am nächsten Tag ist die Auktion weg. Vorzeitig beendet. Ich kann den Typen verstehen und finde es gut. Wenn das öfter passieren würde, dann wäre es den Leute eine Lehre und man könnte sich fast darauf verlassen, dass kaum noch Auktionen vorzeitig beendet werden. Einfach vorher klären, ob jemand in der Familie das Ding haben will und wenn nicht, dass halt in die Bucht. --
 Beste Grüße, Andreas
 
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	24.01.2012, 18:55 #22Yacht-Master  
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  Themenstarter
Gruß, Themenstarter
Gruß,
 Tim
 
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	24.01.2012, 19:20 #23ehemaliges mitgliedGast
 
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	24.01.2012, 19:29 #24Yacht-Master  
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  Themenstarter ThemenstarterHab ihn mal angemailt. Mal sehen ob ne Reaktion kommt. Gruß,
 Tim
 
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	24.01.2012, 19:34 #25Wobei ich mich bei einer dreitägigen Auktion auch frage, ob man nicht erst mal bei der Familie nachfragt und/oder umgekehrt den Leuten sagt, Pech gehabt, jetzt ist das Teil in der Auktion. Dieses vorzeitige Beenden find ich grundsätzlich immer blöd. Ega, wie jetzt der Einzelfall aussieht. 77 Grüße!
 Gerhard
  
 
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	24.01.2012, 19:47 #26250-300 Euro geht ja noch, es hätte schlimmer kommen können 
 
 http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...er_machen.html
 
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	24.01.2012, 19:47 #27Yacht-Master  
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  Themenstarter ThemenstarterJo, mir war die rechtliche Situation nicht bekannt. 
 
 Dachte wenn eBay die Möglichkeit dazu anbietet wird das schon erlaubt sein.
 
 Aber Unwissenheit schützt nicht.Gruß,
 Tim
 
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	24.01.2012, 19:53 #28ehemaliges mitgliedGastich würde es trotzdem drauf ankommen lassen..keine Zahlung, keine weitere Korrespondenz. ...grad bei solchen Schlaumeiern. Ob der wegen 250 € wirklich klagt, bezweifle ich, ich würde ihm als RA einen husten, wenn er mir mit so einem Käse ankäme....... 
 
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	24.01.2012, 20:15 #29Milgauss  
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 Dieser Spruch im Auktionstext ändert nichts an der Tatsache, dass laut ebay AGB bei diesem Szenario trotzdem ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt. 
 
 Der "gelöschte" Höchstbietende bekommt von ebay die Verkäuferadresse und schreibt eben diesen an oder läßt es direkt vom Anwalt erledigen.
 
 Aussitzen bringt da nichts, wenn die Gegenseite zum Anwalt rennt, hat man auch diese Kosten noch am Hals.______________________________________________
 Schöne Grüße.
 Thomas
 
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	24.01.2012, 20:23 #30ehemaliges mitgliedGastStimmt ja tatsächlich. Bin kein ebay-Nutzer; noch ein Grund mehr sich dort nicht anzumelden. 
 
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	24.01.2012, 20:30 #31Der will was von dir. Laß ihn kommen  Ansonsten hat der EOS durchaus recht. Mich regen abgebrochene Auktionen auf und ich kann verstehen, daß potentielle Käufer da bissi angepißt sind. Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall, da hat der Kumpel, der einen Artikel wollte, ein lächerlich hohes Höchstgebot abgegeben, wir haben dann zum niedrigeren Preis geschachert und bei Ebay gesagt, daß der Deal nicht zustande kam. Die Abbruch-Problematik ist ja auch schon seit Jahren Thema, auch hier. Ansonsten hat der EOS durchaus recht. Mich regen abgebrochene Auktionen auf und ich kann verstehen, daß potentielle Käufer da bissi angepißt sind. Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall, da hat der Kumpel, der einen Artikel wollte, ein lächerlich hohes Höchstgebot abgegeben, wir haben dann zum niedrigeren Preis geschachert und bei Ebay gesagt, daß der Deal nicht zustande kam. Die Abbruch-Problematik ist ja auch schon seit Jahren Thema, auch hier.Geändert von Donluigi (24.01.2012 um 20:33 Uhr) Beste Grüße, Tobias
 
 I didn't say it's fun
 
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	24.01.2012, 21:06 #32Yacht-Master  
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	24.01.2012, 21:17 #33
 
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	24.01.2012, 22:33 #34ehemaliges mitglied 24812GastFür die Zukunft: Teil selbst ersteigern, dafür kann man sich einen 2. Account auf den Namen der Frau, Schwester, etc. einrichten, und hinterher die Auktion rückabwickeln, damit die Provision nicht fällig wird. 
 
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	24.01.2012, 22:36 #35ehemaliges mitgliedGastOb das Sinn der Sache ist?   
 
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	24.01.2012, 22:45 #36Eher nicht, widerspricht nicht nur den eBay-Bedingungen, sondern ist darüber hinaus auch noch völlig daneben. 
 
 Im Übrigen dürfte das von eBay über die IP nachvollzogen werden können.Ciao
 
 Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
 
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	24.01.2012, 22:49 #37Naja ... ganze Studentenwohnheime hängen teilweise an der gleichen IP-Adresse eines Routers ... und am Ende geht es eBay doch nur um eins: Die Kohle. Die gibt es auch, wenn das Familienmitglied erfolgreich ersteigert, denn die Verkaufsprovision wird ja fällig. Insofern ja schon fast fair aus eBay Sicht. --
 Beste Grüße, Andreas
 
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	24.01.2012, 22:50 #38Steve McQueen  
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	24.01.2012, 22:52 #39RAMichelGastIch würde gar nichts machen und abwarten. Wer für 250 Euro klagt, hat sowie einen an der Waffel. 
 
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	24.01.2012, 23:24 #40Ob ein Kläger einen an der Waffel hat ändert im Ergebnis nichts. Und es gibt genügend Anwälte, die auch so einen Scheiß übernehmen. Ciao
 
 Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
 
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