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Ergebnis 61 bis 79 von 79
  1. #61
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Warum die Bucht meiden? Ich habe zwei Dinge gelernt: 1. Wie die Rechtslage ist, und 2. einen schönen Trick wie man mit Hilfe von Freunden oder Bekannten die Konsequenzen dieser Rechtslage unauffällig vermeiden kann.
    Danke.
    Beste Grüße
    Rainer

  2. #62
    ehemaliges mitglied 24812
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    LOL

    Das machst du max. 1-2 mal,wenn überhaupt ....
    Schon öfter praktiziert. War nur ein gutgemeinter Tip. Letztendlich kann es mir egal sein, ob ihn jemand nutzt. eBay hat andere Dinge zu tun, als jede rückabgewickelte Transaktion zu überwachen. Die haben ihre Arbeit mit gemeldeten Problemfällen.

  3. #63
    Gesperrter User
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    Und was lernen wir daraus ? Lieber be******** und den Kumpel den Artikel ersteigern lassen, dann gibt man sich gegenseitig noch eine 1a- Bewertung und gut ist ! Einen Teufel würde ich tun und da was zahlen. Dem ist wohl sehr langweilig, er wird doch keinen Anwalt bemühen wegen 250 € ? Das rechnet sich doch nicht ! Aussitzen ! Derartiger Ärger ist so was von unnötig !
    Trotzdem einen stressfreien Abend ! Adriano22

  4. #64
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Hoffentlich arbeitet ihr nicht auch so, wie ihr hier Tipps abgebt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #65

  6. #66
    Yacht-Master
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    Ok, damit ist die Sache rein juristisch wohl ziemlich eindeutig.

    Danke!
    Gruß,
    Tim

  7. #67
    Deepsea
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    Wie man sich verhält bei so einer Sache, muss jeder für sich selber wissen, habe auch schon mal Richtung 10k+ !!! mit anschließendem Gerichtsverfahren verloren. Letztendlich war es fast die gleiche Nummer. Der Kaufpreis (Uhr) war halt eben höher, darum die Endsumme. Aber jeder weis doch wie es läuft, will man was verkaufen auf ebay, will man/hofft man auf das maximale Gebot. Vorher beenden ist für mich persönlich auch ok, die Deppen, die bieten und dann nicht bezahlen sind ja auch nicht wenige. Daher - wenn MEIN - gewünschter VK-Preis geboten ist, weg damit. Wer was bei ebay zwingend haben will, der schreibt den Verkäufer eh` an, da einigt man sich fast immer. Ebay hat sich in den Jahren geändert, nur eines nicht - Ebay company will die Gebühren, der Rest geht denen am A..h vorbei. Inzwischen sollte jeder wissen, dass ebay kein Auktionshaus, sondern eine "Angebotsplattform" ist. Das hat es außerdem schon immer gegeben, solche Geschichten. Wer 150,- Euro auf blöd schnappen will, kann nur - da zu viel Zeit - ein H4-Empfänger mit windows 98 sein und sich monatliches Salär aufbessern will. Der hat auch keine Rechtsschutzversicherung, das zahlt das Amt nicht.
    Gruss Klaus

  8. #68
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Das Amt braucht keine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen, es bezahlt als Prozeßkostenhilfe den Rechtsanwalt direkt.
    Beste Grüße
    Beste Grüße
    Rainer

  9. #69
    Daytona Avatar von Matti
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    Zitat Zitat von rainer07 Beitrag anzeigen
    Das Amt braucht keine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen, es bezahlt als Prozeßkostenhilfe den Rechtsanwalt direkt.
    Beste Grüße
    Und das sicherlich ohne Selbstbeteiligung
    Viele Grüße
    Matthias


  10. #70
    Gesperrter User
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    Auch wenn die Forderung des "Käufers" rechtlich wasserdicht ist, möchte ich jedoch stark bezweifeln, daß sein Ansinnen ein seriöses ist. Was macht den ein Einsteller, dem der Artikel tatsächlich abhanden gekommen ist, auf welchem Wege auch immer, gestohlen, zerstört etc. ? Und was hat dem Verkäufer seine Ehrlichkeit, zuzugeben den Artikel andersweitig veräussert zu haben, gebracht ? Nichts als einen Haufen Ärger und verbranntes Geld !
    Gruss Adriano22

  11. #71
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von adriano22 Beitrag anzeigen
    Was macht den ein Einsteller, dem der Artikel tatsächlich abhanden gekommen ist, auf welchem Wege auch immer, gestohlen, zerstört etc. ?
    Der muss *keinen* Schadensersatz leisten
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #72
    Gesperrter User
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    Aha, und wie weist er das nach, daß der Artikel beispielsweise gestohlen wurde ??
    Gruss Adriano22

  13. #73
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    In der Praxis ist es doch bestimmt sehr aufwendig den Beweis für eine Beschädigung, oder einen Verlust (weg ist weg!), nachzuweisen. Wenn der Höchstbietende bei Abbruch den Artikel oder Schadensersatz fordert hat man unnötigen Ärger am Hals.

    Da ist es doch legitim einen Freund um ein Höchstgebot zu bitten, um in Anschluss daran dann das Angebot abzubrechen.
    Geändert von OrangeHand (26.01.2012 um 11:28 Uhr)
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  14. #74
    Gesperrter User
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    Das würde ich aber auch sagen ! Die beste Variante für alle Beteiligte !
    Adriano22

  15. #75
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von adriano22 Beitrag anzeigen
    Aha, und wie weist er das nach, daß der Artikel beispielsweise gestohlen wurde ??
    Gruss Adriano22
    Wer etwas behauptet, das zu seinem Vorteil ist, muss es beweisen können.

    Wäre ich Höchstbietender, und der Verkäufer sagt, dass ihm die Sache gestohlen worden sei, würde mir eine Kopie der Anzeige bei der Polizei ausreichen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  16. #76
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Man setzt am besten gleich den Preis so hoch an als Anfangsgebot, wenn man nicht unbedingt was verscherbeln will, mach ich immer und momentan ist bis April keine Einstellgebühr ,egal wie hoch der Preis ist. Und fast jeder dritter ist ein Spassbieter, das ist auch zum *****n, aber denen rennen ja eh die Leute weg, deswegen ist es sooft umsonst

  17. #77
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von adriano22 Beitrag anzeigen
    ...Adriano22
    Zitat Zitat von adriano22 Beitrag anzeigen
    ...Adriano22
    Zitat Zitat von adriano22 Beitrag anzeigen
    ...Adriano22
    Heißer Tipp: Wenn du deinen Friedrich Wilhelm in die sig setzt, brauchst du ihn nicht unter jeden Beitrag schreiben.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  18. #78
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Ha, ich hab‘s noch gar nicht ausgesprochen weiter oben und schon kommt der nächste mit der immerselben Ausrede!!! Was passiert denn mit so welche??? Wohl gar nichts


    das Gebot für den Artikel 2209352.... Bailey Button Ugg Boots war ein Versehen! Meine kleine Nichte hatte aus Versehen am PC gespielt und ein Gebot bestätigt.
    Wären Sie so freundlich und könnten das irgendwie rückgängig machen bzw. kann ich das tun?

    Das tut mir wirklich sehr leid, aber ich kann diese Schuhe gar nicht zahlen...

    Mit freundlichen Grüßen!

    - lindavalentino

  19. #79
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    na dann mal viel Spaß beim Barfuss laufen.....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

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