Ihr Lieben,
2 Tage war ich nicht da und es geht hier drunter und drüber.
Bitte nicht verwechseln Wertsachen und wertvolle Dinge, die ich in der Einzelaufstellung aufführe (über 5.100,- EUR). Des weiteren nicht verwechseln Wertsachen (alle in meinem ersten Beitrag aufgefürten) und den Wertsachen, die der Katagorie "Schmuck, Sachen aus Gold und Platin, Münzen, Briefmarken, ... " angehören.
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen an sich, können in der Höhe vereinbart werden (in % der Versicherungssumme). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen ausserhalb von geeigneten Stahlschränken, z.B. für Schmuck,....., sind fix und in den jeweiligen VHB festgelegt. ZB VHB 2008, 20.000,- EUR.
Stahluhren gehören nicht zu den Wersachen!!
Verwechslungsgefahr, auch bei der Anfrage bei seinem Berater besteht ggf. darin, dass alle "wertvolle" Sachen ab 5.100,- EUR einzeln aufgeführt werden sollen, natürlich auch Rolex Stahluhren.
Nochmals einige Beispiele: Silber Ohrstecker für 30,- EUR (Wertsachen - Schmuck - bes.); alte Bücher, unabhängig vom Wert, über 100 Jahre alt (Wertsachen - Antiquitäten - allgem.); Wertvoller Flügel/ Klavier für 40.000,- EUR (keine Wertsachen);
Handgeknüpfter Teppich für 500,- EUR (Wertsachen - Teppiche - allgem.);
Daytona Stahl Wert 9.000,- (keine Wertsachen);
DJ st./g Wert 2.500,- (Wertsachen - Schmuck - bes.)
Sammelfiguren aus gegossenem Silber Wert 100,- EUR (Wertsachen - sonst. - allgem.)
Nicht der Wert bestimmt, ob es zu den Wertsachen gehört, sondern eben zu welcher Art von versicherten Gegenständen es gehört. Dies wird besonders deutlich bei den Ohrsteckern für 30,- EUR und dem Flügel für 40.000,- EUR. Gleiches gilt auch für wertvolle HiFi Anlage, Fotoausrüstung, Modelleisenbahn, usw.
Wenn es dann eine Wertsache ist, dann entscheidet die Kategorie darüber, ob besondere Entschädigungsgrenzen ausserhalb von anerkannten Stahlschränken gelten.
Dise sind für Bargeld, je nach VHB 1.000,- EUR; für Urkunden 2.500,- EUR; für Schmuck, Sachen aus Gold und Platin,....) 20.000,- EUR.
Der Stahlschrank (Tressor) muß bestimmte Anforderungen erfüllen.
Alle Einzelgegenstände mit einem Versicherungswert von über 5.100,- EUR sind einzeln aufzuführen (Einzelaufstellung)
Und jetzt kommt etwas, was ich bisher noch nicht geschrieben habe: die Versicherung, kann jetzt auf Grund der gemachten Angaben, besondere Anforderungen an die Sicherungsvorrichtungen stellen. Z.B. Alarmanlagen, Meldeanlagen, Stahlschränke, Sprinkleranlagen, Vergitterungen, usw, abhängig von den Werten. Hierbei können auf Grund des hohen Gesamtwertes auch Stahlschränke für die Rolex Stahluhren gefordert werden. Das kann aber auch Puppensammlungen, Eisenbahnen oder sonstige Sachen betreffen.
Hier wird individuell entschieden, deshalb ruhig bei mehreren anfragen. Hier geht es sicher nicht nur um den Preis, sondern besonders um Deckungszusagen und Sicherungsanforderungen. Wer sich an abgemachtes hält, ist immer auf der sicheren Seite.
Probleme gibt es immer dann, wenn aus welchem Grund auch immer, vorher von etwas anderem ausgegangen war, als es eben in den Bedingungen steht, bzw. eben angegeben war.
So viel wollte ich gar nicht schreiben, die Tippfehler überlasse ich dem ehrlichen Finder.
LG Uwe
Achtung, irgend ein Tressor muss das nicht erfüllen.
Ergebnis 1 bis 20 von 181
Baum-Darstellung
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01.03.2011, 18:19 #10Milgauss
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