Hallo,
kurzes Update, es wurde alles aufgeklärt, ihr habt Recht gehabt, Stahluhren sind auch bei meiner Versicherung Hausrat!
Vielen Dank für die Unterstützung!
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17.03.2011, 00:43 #61
In den VHB 2008 ist eindeutig geregelt was Wertsachen sind. Stahluhren gehören nicht dazu.
Das man im Schadenfall den Wert durch Anschaffungsbelege o. Ä. nachweisen muss, versteht sich von selbst.
Die schriftliche Aussage des Kollegen, das Uhren Schmucksachen sind, kann ich nicht nachvollziehen.
Im Klagefall würde der Versicherer nicht so gut aussehen.Gruß Klaus
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17.03.2011, 18:24 #62Gruß Rudi
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17.03.2011, 19:08 #63
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17.03.2011, 20:07 #64
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Da es bei mir auch um die Hausratversicherung geht, haenge ich meine Frage einfach mal hier an.
Und zwar wurde mir vor ein paar Wochen die Garage aufgebrochen und ein Satz AMG-Raeder gestohlen. Zuerst war die Versicherung mit der gefaxten Rechnung zufrieden, jetzt will sie doch das Original haben. Ist das so ueblich? Soll ich wirklich das Original aus der Hand geben?
Gruss
Werner
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17.03.2011, 20:43 #65
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Die Vers. hat Anspruch darauf.
LG Uwe
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17.03.2011, 21:57 #66
Ich habe mit meinem R+V Versicherungsberater soeben diesen Thread durchgearbeitet.
Für die R+V privat-police Hausratversicherung gelten Uhren als Wertsachen,
diese sind bis zu dem Betrag der vertraglich festgelegten Pauschale pro m² Wohnfläche abgedekt.
Meine 3 Monatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres beginnt in 6 Wochen, bis dahin werden wir das Thema hoffentlich geklärt haben.mit besten Grüßen
Andreas
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18.03.2011, 12:49 #67
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Ob Stahluhren (egal wie wertvoll) zu den Wertsachen gehören oder nicht kann jede Versicherung selbst definieren.
Bei vielen Versicherungen sind Armbanduhren (egal welcher Art) ausdrücklich im Bereich Wertsachen erwähnt, bei manchen nicht.
Aus genau diesem Grunde habe ich zum Jahreswechsel meine Versicherung gewechselt. Für meine neue Versicherung gelten
Armbanduhren nur als Wertgegenstand, wenn Sie aus Edelmetall (sprich Platin, Gold + theoretisch Silber) sind.Leben und Leben lassen
In diesem Sinne viele Grüße vom linke Niederrhein
Frank
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18.03.2011, 12:56 #68
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18.03.2011, 17:44 #69
Was nützt es mir, wenn ich im Schadensfall lange herumprozessiere welche Definition gilt .
Ich will meine Ticker jetzt und hier versichert wissen
und im Falle der R+V bin ich durch alle Beratungsebenen gegengen, die sehen eine Ansammlung von Rolexen nunmal als Wertsachen.
Bei anderen VU kann das ja anders sein.
Wo ist denn auch das Problem? Versichert ist nach § 9.1a VHB2011 der Neuwert = Wiederbeschaffungswert.
So ist erstmal mein Plan...
Die Versicherungssumme wird angehoben, eine Einzelaufstellung wird regelmässig aktualisiert und der Beitrag wird ebenfalls angepasst.
Schauen wir mal was die Vers. dann kostet.mit besten Grüßen
Andreas
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21.04.2011, 19:45 #70
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Ein kleines Update; ich wollte diese Woche meine Versicherungssumme anpassen lassen und dabei auch den Wertsachen-Anteil, für den Fall, dass Stahl-Gold-Uhren von der Versicherung als "Wertsache" deklariert wird. Dazu habe ich von meinem Vertreter bei der Zentrale anfragen lassen. Das Ende vom Lied: jetzt heißt es "plötzlich", dass "Uhren von Marken auf einer Liste der Schadensabteilung" als Wertsachen gälten, und sowieso nur bei zu 21.000€ außerhalb eines Wertschutzschrankes versicherbar seien.
Diese Dreistigkeit!Der Versicherer führt ein einfach eine geheime Liste, was er nicht zu erstatten gedenkt, und zaubert die im Schadensfall aus dem Hut. Zwar habe ich eine Zusage im Beratungsprotokoll, aber wer will bei so einer Versicherung bleiben?
Der Vertreter meldet sich am Dienstag noch einmal, mal sehen, ob nun weitere Ausreden kommen, oder eingelenkt wird. Zur Not lasse ich mir die Beiträge rückwirkend zurückerstatten - und damit kommen die noch viel zu gut davon.
Fazit: Das Uhren nicht als Wertsachen geführt werden nicht nur schriftlich geben lassen, sondern auch von der "Konzernzentrale" abgesegnet. Auch für den Fall einer Deckungssummenanpassung.Ich Depp! Schlagt mich, ich habe es verdient!
Geändert von uhrvieh (21.04.2011 um 19:46 Uhr)
Grüße, Manuel
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21.04.2011, 22:48 #71
Interessantes Thema. Kürzlich Platz. 1 in einem Test ( Zeitschrift Capital??) der Hausratversicherung von Aachen Münchner. Erstmalig brechen die Dämme wie Versicherungssumme. Dort ist praktisch ALLES mitversichert. Wertsachen sind sehr flexibel bis 50.000€, ohne Tresor oder sonstige Auflagen. Sogar das typische Fenster auf Kippe ist nicht fahrlässig, sondern versichert. Und vieles mehr. Ich muss es selber noch detaillierter durchlesen. Wenn jemand mehr weiß her mit den Infos!!
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22.04.2011, 10:23 #72Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
Beste Grüße: Alfred
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26.04.2011, 12:54 #73
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Tja, mindestens eine Versicherung führt so eine "schwarze" Liste bestimmter Marken, mit der sie die Versicherungsnehmer beim Schadensfall "überraschen" möchte.
Kurzes Update meinerseits: kein Einlenken der Versicherung, nächster Schritt also Rückabwicklung. Bin gespannt, ob/wie das funktioniert.Grüße, Manuel
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26.04.2011, 13:21 #74
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26.04.2011, 14:08 #75
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Drücke Dir die Daumen. Melde Dich mal, ob die Versicherung Dich trotz Fehlinformation und unzureichendem Versicherungsschutz "halten" möchte.
Grüße, Manuel
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26.04.2011, 14:53 #76
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Leute???????????
Dieses Thema haben wir doch auch hier regelmäßig. Eigentlich sind die Bedingungen ja ziemlich eindeutig und zumindest sehr, sehr ähnlich. Wertsachen sind z.B. Schmuck ..... und alle Sachen aus Gold oder Platin. D.h. eine normale Stahluhr ist damit keine Wertsache, wenn denn da Gold dran ist oder Steinchen, ist es eine.
Wenn Wertsach, dann muß der Wertsachenanteil entsprechend erhöht werden und außerhalb von 200 kg Schrank max Erstattung EUR 21.000,--. Dann also Schließfach,
dort normalerweise Entschädigung um die EUR 26.000,-- aber gegen Mehrbeitrag erweiterbar. Wenn man denn diverse Schätzchen besitzt, wieso ist das denn so schwierig mal mit der werten Hausratversicherung die individuellen Regeln abzustimmen.
Da wird gefeilscht und Uhren in Größenordnungen gekauft, aber mal eine klärendes Gespräch mit der Versicherung, da müssen dan alte und ganz alte Hetzkampagnen hergeholt werden. Einfach Versicherer anrufen, klarstellen lassen und nicht gleich heulend weglaufen. Und wenn man denn ganz furchtbar viel hat dann zu Hiscox gehen.
Das alles ist fast so einfach wie schöne Uhren kaufen, man muß es nur mal tun.Gruß aus Hamburg
Jens
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26.04.2011, 15:22 #77
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Du bellst die falschen an. Ich (und offenbar auch Soecke) haben das Gespräch mit der Versicherung vor Vertragsabschluss gesucht und die selbe Information erhalten, wie Du sie hier zusammengefasst hast, somit die Regeln geklärt. Eigentlich. Die Versicherung hat jedoch zu einer anderen Gelegenheit diese Aussage zurückgezogen und die Spielregeln einseitig geändert.
Ich weiß nicht, ob Du gerne für eine nicht gewährte Leistung (Versicherungsschutz) zahlst, ich tue es nicht.
Und ich meine, dass es auch Sinn macht, in einem solchen Thread Mitleser aufzuklären. Eine Hetzkampagne kann ich nicht erkennen.Grüße, Manuel
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26.04.2011, 15:57 #78
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Sei´s drum. Helfen tut in jedem Fall, wenn man über den Inhalt von Bedingungen ist, eine schriftliche Bestätigung.
Und in der Tat von der Hauptverwaltung und nicht nur von einem Agenten, wenngleich hier die Rechtsprechung denke ich auch
den Versicherungsnehmer nicht im Regen stehen läßt. Aber da will man ja nicht immer hin.
Wie die grundsätzliche Rechtsprechung, den reinen Bedingungstext sieht, kann ich auch nicht beurteilen. Deswegen ja klären und
bestätigen lassen. Für mich bleibt es aber schon eindeutig, dass eine Stahluhr egal von welchem Hersteller und zu welchem Preis auch immer,
ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und wenn Edelmetall und/oder -steine verarbeitet werden ist es halt Schmuck.Gruß aus Hamburg
Jens
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30.04.2011, 23:05 #79
Mal kurz off Topic aber ähnliche Frage:
Wir haben uns heute im Freundeskreis "gestritten", wie verhält es sich eigentlich mit Silberbesteck? Hausrat oder Wertsache?Grüsse ausser Hauptstadt,
Frank (U.N.V.E.U)
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28.06.2012, 17:59 #80
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Hallo.
Entschuldigt bitte, daß ich mich an so einem alten Thread vergreife, ich hätte aber gerne noch ein paar Informationen zu Aussagen in diesem Thread.
Es wird erwähnt, daß es wichtig und notwendig sei alle Einzelwerte über 5.100 EUR gesondert als Wertgegenstand der Versicherung anzuzeigen. Ich habe mir nun meine Versicherungsbedingungen genau angesehen und dort steht nichts darüber, daß irgendwelche Werte explizit angegeben werden müssen. Eine Grenze von 5.100 EUR ist dort auch nirgendwo erwähnt. Heißt das, daß ich nichts angeben muß? Wenn man alle Stahluhren als Wertgegenstände meldet, muß man dann nicht davon ausgehen, daß sich die Versicherung darauf beruft und im Falle einen Schadens die Stahluhr als Wertgegenstand einstuft? Hat jemand Informationen darüber, wie sich die HUK im Bezug auf Stahluhren verhält?
Gruß
Sidney
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