Wertes Forum,
hat hier jemand einschlägige Erfahrungen zu meinem Problem? Ich habe ja hier schon erzählt, dass bei einem Einbruchdiebstahl sowohl die 16200 wie auch meine 16013 gestohlen worden sind, dazu auch einiger Schmuck, was sich in mehr als dreißig Jahren Ehe und Erbschaften auf beiden Seiten so anhäufelt. Nach den Versicherungsbedingungen meiner Hausratsversicherung sind "Schmuck und andere Wertgegenstände" nur bis zur Obergrenze von 25ooo € versichert, und das haben wir leider - Wiederbeschaffungswert! - mit einigen alten Erbstücken erreicht. In den Bedingungen steht nichts spezielles über Uhren, und die Sachbearbeiterin meiner Versicherung sagte mir nur - anscheinend gelernte Juristin- "das kommt darauf an", ob eine Uhr Schmuck ist oder ein sonstiger Gegenstand, der nur durch die Gesamtsumme der Versicherung begrenzt ist.
Heute höre ich dazu, dass meine 16013 - wegen dem Goldanteil!- Schmuck sein soll, die 16200 aus Stahl ein sonstiger Gegenstand, mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Abrechnung. Bei einem Gebrauchsgegenstand, den ich wie meine 16013 über 25 Jahre fast täglich getragen habe, ist eine solche Einordnung schwer zu akzeptieren.
Falls jemand mir helfen kann, gegenüber der Versicherung in meinem Sinne zu argumentieren, wäre ich sehr dankbar. Hinweise auf juristische Spezialliteratur, die ich in der Bibliothek wälzen könnte, wären auch willkommen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße