Hallo Andreas, liebes Forum,
nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen kann übrigens bei jeder Vericherung erhöht werden, auch auf 50% und mehr. Unterschiedlich sind auf jeden Fall die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Vor allem bei höheren Werten ist es wichtig und richtig, bei mehreren Versicherungen anzufragen und dabei exakt die Gegenstände aufzuführen. So ist man im Schadensfall auch immer auf der sicheren Seite. Alarm- und Meldeanlagen werden aber erst bei deutlich höheren Summen verlangt.
An ein Bankschließfach könnte ich mich auch nur sehr schwer gewöhnen. Da muss ich ja den Uhrwechsel vorplanen und mal kurz "begrabschen" geht auch nicht.
LG Uwe
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26.02.2011, 20:25 #1Milgauss
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26.02.2011, 20:37 #2Milgauss
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Sollte an Michael und nicht an Andreas gerichtet sein. Kann nicht mehr geändert werden, sorry.
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27.02.2011, 11:47 #3PREMIUM MEMBER
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So banal es klingt, man sollte sich den Einschluss der Uhren in den Vertrag, KP und Seriennummer, schriftlich bestätigen lassen.
Dazu Bilder der Uhren und Eigentumsnachweise. Ohnehin sollten Uhren und Zertis getrennt aufbewahrt werden.
Auch liegen zwischenzeitlich m.E. wieder neue Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung vor, Stand 2010.
Goldanteil = Wertsache, stimmt so schon, erstreckt sich damit u.a. auch auf Füllfederhalter und Feuerzeuge. Zumindest wird so durch freie Gutachter für Gesellschaften reguliert. OB diese Regulierungspraxis in Sach-Schaden wiederum dem entspricht, was dem Kunden durch Aussendienst und Innendienst bei NEUabschluss gesagt wird, tja, ist zu hoffen..Jede weitere pauschalierende Aussage zu Rolex-Uhren und Hausratversicherung sollte mit Vorsicht zu betrachten sein.
Bereits die Aussage Rolex Stahl = normaler Hausrat birgt Potential, wo fängt Schmuck an, wo hört er in der Auslegung auf.
Auch Vers.Bedingungen bedürfen der Auslegung.
Zumeist wird Auskunft von Menschen erteilt, die schon gleich beim Einstieg - Frage zu Rolex-Uhren - sachlich aussteigen, was nicht schlimm ist, aber eben versicherungstechnisch nicht unerheblich ist.
LG FrankLG Frank
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27.02.2011, 12:09 #4Explorer
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Hallo Uwe,
sorry, da habe ich wohl beim Satzbau etwas geschludert: Die Versicherungsgrenze von 30 % sollte sich in meiner Darstellung natürlich auf ALLE Wertgegenstände in der Wohnung/im Haus beziehen, die 30-Kiloeuro-Grenze ausschließlich auf Wertsachen, die nicht in Stahlschränken gelagert werden.
Hier muss man in der Tat sehr genau aufpassen, denn selbst wenn man die Gesamtversicherungssumme für den Hausrat weit hochschraubt, greifen die höheren Versicherungsleistungsgrenzen für Wertgegenstände auch nur dann, wenn sie in der Wohnung nicht sämtlich "frei zugänglich" sind. Soll heißen: Hat man eine Gesamtversicherungssumme von z.B. 150 Kiloeuro bei einer 30%-Versicherungsgrenze für Wertgegenstände vereinbart, dann zahlt die Versicherung im Leistungsfall nicht bis zu 45 Kiloeuro (= 30% von 150 Kiloeuro), sondern höchstens bis 30 Kiloeuro für Wertgegenstände, die außerhalb von entsprechenden (doppelwandigen) Stahlschränken aufbewahrt werden.
Danke für die Klarstellung.
Viele Grüße
Michael
Frank: Die Aussage, dass Armbanduhren aus Stahl definitiv zum normalen Hausrat gehören, wurde mir von mehreren Hausratversicherungsanbietern bestätigt.
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28.02.2011, 20:25 #5Air-King
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bei der huk liegt die vers. summe für schmuck und bares bei 30% der gesamtsumme.
soll heißen: 100000 vers. summe für euren hausrat...30000 für schmuck und ührchen...
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28.02.2011, 20:31 #6Date
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Nur, wenn es sich um Golduhren bzw. Uhren mit Goldanteil handelt. Stahluhren gelten nicht als Schmuck bzw. Wertsachen. Es sei denn, man deklariert sie explizit bei der Versicherungsgesellschaft als solche.
Gruß
Erwin
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28.02.2011, 21:39 #7
Ich denke, daß kommt auf die jeweilige Versicherung an, orginal Text Versicherungsmakler:
vielen Dank für Ihre Mail. Die Diskussion ist mir unbekannt. Uhren - auch
solche aus Stahl - sind Schmucksachen und zählen somit generell zur Rubrik
Wertsachen.Gruß Rudi
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01.03.2011, 09:00 #8ehemaliges mitgliedGast
Habe jetzt auch mal bei der Fachabteilung der Württembergischen nachgefragt, hochwertige Uhren sind immer Wertsachen-->Schmuck.
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01.03.2011, 20:37 #9PREMIUM MEMBER
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Michael
Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden
EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt

LG
FrankLG Frank
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02.03.2011, 21:38 #10Explorer
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Frank
Ich mache es mir hier einfach: Ich schaue mir den genauen Wortlaut meines eigenen Versicherungsvertrages sowie die zugehörigen Versicherungsbedingungen (VHB inklusive Ergänzungen durch den Versicherer aufgrund von Leistungsverbesserungen) an. Die dortige Aufzählung der Wertsachen ist abschließend und verbindlich. Das hat Uwe dankenswerterweise sehr detailliert ausgeführt.
Im Streitfall darf sich dann ggf. die "Abteilung Rechtschutzversicherung" mit der "Abteilung Hausratversicherung" herumprügeln.
Viele Grüße
Michael
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