Hallo Andreas, liebes Forum,
nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.
Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen kann übrigens bei jeder Vericherung erhöht werden, auch auf 50% und mehr. Unterschiedlich sind auf jeden Fall die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Vor allem bei höheren Werten ist es wichtig und richtig, bei mehreren Versicherungen anzufragen und dabei exakt die Gegenstände aufzuführen. So ist man im Schadensfall auch immer auf der sicheren Seite. Alarm- und Meldeanlagen werden aber erst bei deutlich höheren Summen verlangt.
An ein Bankschließfach könnte ich mich auch nur sehr schwer gewöhnen. Da muss ich ja den Uhrwechsel vorplanen und mal kurz "begrabschen" geht auch nicht.
LG Uwe
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26.02.2011, 20:25 #11Milgauss
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