Ergebnis 1 bis 20 von 181

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Milgauss
    Registriert seit
    30.01.2010
    Beiträge
    207
    Hallo Andreas, liebes Forum,

    nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.

    Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen kann übrigens bei jeder Vericherung erhöht werden, auch auf 50% und mehr. Unterschiedlich sind auf jeden Fall die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Vor allem bei höheren Werten ist es wichtig und richtig, bei mehreren Versicherungen anzufragen und dabei exakt die Gegenstände aufzuführen. So ist man im Schadensfall auch immer auf der sicheren Seite. Alarm- und Meldeanlagen werden aber erst bei deutlich höheren Summen verlangt.

    An ein Bankschließfach könnte ich mich auch nur sehr schwer gewöhnen. Da muss ich ja den Uhrwechsel vorplanen und mal kurz "begrabschen" geht auch nicht.

    LG Uwe

  2. #2
    Milgauss
    Registriert seit
    30.01.2010
    Beiträge
    207
    Sollte an Michael und nicht an Andreas gerichtet sein. Kann nicht mehr geändert werden, sorry.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    16.08.2005
    Beiträge
    148
    So banal es klingt, man sollte sich den Einschluss der Uhren in den Vertrag, KP und Seriennummer, schriftlich bestätigen lassen.
    Dazu Bilder der Uhren und Eigentumsnachweise. Ohnehin sollten Uhren und Zertis getrennt aufbewahrt werden.
    Auch liegen zwischenzeitlich m.E. wieder neue Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung vor, Stand 2010.
    Goldanteil = Wertsache, stimmt so schon, erstreckt sich damit u.a. auch auf Füllfederhalter und Feuerzeuge. Zumindest wird so durch freie Gutachter für Gesellschaften reguliert. OB diese Regulierungspraxis in Sach-Schaden wiederum dem entspricht, was dem Kunden durch Aussendienst und Innendienst bei NEUabschluss gesagt wird, tja, ist zu hoffen..Jede weitere pauschalierende Aussage zu Rolex-Uhren und Hausratversicherung sollte mit Vorsicht zu betrachten sein.
    Bereits die Aussage Rolex Stahl = normaler Hausrat birgt Potential, wo fängt Schmuck an, wo hört er in der Auslegung auf.
    Auch Vers.Bedingungen bedürfen der Auslegung.
    Zumeist wird Auskunft von Menschen erteilt, die schon gleich beim Einstieg - Frage zu Rolex-Uhren - sachlich aussteigen, was nicht schlimm ist, aber eben versicherungstechnisch nicht unerheblich ist.

    LG Frank
    LG Frank

  4. #4
    Explorer
    Registriert seit
    02.09.2010
    Beiträge
    132
    Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
    Hallo Andreas [Michael], ...

    nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.
    Hallo Uwe,

    sorry, da habe ich wohl beim Satzbau etwas geschludert: Die Versicherungsgrenze von 30 % sollte sich in meiner Darstellung natürlich auf ALLE Wertgegenstände in der Wohnung/im Haus beziehen, die 30-Kiloeuro-Grenze ausschließlich auf Wertsachen, die nicht in Stahlschränken gelagert werden.

    Hier muss man in der Tat sehr genau aufpassen, denn selbst wenn man die Gesamtversicherungssumme für den Hausrat weit hochschraubt, greifen die höheren Versicherungsleistungsgrenzen für Wertgegenstände auch nur dann, wenn sie in der Wohnung nicht sämtlich "frei zugänglich" sind. Soll heißen: Hat man eine Gesamtversicherungssumme von z.B. 150 Kiloeuro bei einer 30%-Versicherungsgrenze für Wertgegenstände vereinbart, dann zahlt die Versicherung im Leistungsfall nicht bis zu 45 Kiloeuro (= 30% von 150 Kiloeuro), sondern höchstens bis 30 Kiloeuro für Wertgegenstände, die außerhalb von entsprechenden (doppelwandigen) Stahlschränken aufbewahrt werden.

    Danke für die Klarstellung.

    Viele Grüße

    Michael

    Frank: Die Aussage, dass Armbanduhren aus Stahl definitiv zum normalen Hausrat gehören, wurde mir von mehreren Hausratversicherungsanbietern bestätigt.

  5. #5
    Air-King
    Registriert seit
    17.05.2010
    Beiträge
    2
    bei der huk liegt die vers. summe für schmuck und bares bei 30% der gesamtsumme.
    soll heißen: 100000 vers. summe für euren hausrat...30000 für schmuck und ührchen...

  6. #6
    Date
    Registriert seit
    05.03.2009
    Beiträge
    48
    Nur, wenn es sich um Golduhren bzw. Uhren mit Goldanteil handelt. Stahluhren gelten nicht als Schmuck bzw. Wertsachen. Es sei denn, man deklariert sie explizit bei der Versicherungsgesellschaft als solche.
    Gruß

    Erwin

  7. #7
    Freccione Avatar von rudi
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    5.926
    Ich denke, daß kommt auf die jeweilige Versicherung an, orginal Text Versicherungsmakler:

    vielen Dank für Ihre Mail. Die Diskussion ist mir unbekannt. Uhren - auch
    solche aus Stahl - sind Schmucksachen und zählen somit generell zur Rubrik
    Wertsachen.
    Gruß Rudi

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Habe jetzt auch mal bei der Fachabteilung der Württembergischen nachgefragt, hochwertige Uhren sind immer Wertsachen-->Schmuck.

  9. #9
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    16.08.2005
    Beiträge
    148
    Michael
    Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden
    EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt

    LG
    Frank
    LG Frank

  10. #10
    Explorer
    Registriert seit
    02.09.2010
    Beiträge
    132
    Zitat Zitat von quaker3 Beitrag anzeigen
    Michael
    Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden
    EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt

    LG
    Frank
    Frank

    Ich mache es mir hier einfach: Ich schaue mir den genauen Wortlaut meines eigenen Versicherungsvertrages sowie die zugehörigen Versicherungsbedingungen (VHB inklusive Ergänzungen durch den Versicherer aufgrund von Leistungsverbesserungen) an. Die dortige Aufzählung der Wertsachen ist abschließend und verbindlich. Das hat Uwe dankenswerterweise sehr detailliert ausgeführt.

    Im Streitfall darf sich dann ggf. die "Abteilung Rechtschutzversicherung" mit der "Abteilung Hausratversicherung" herumprügeln.

    Viele Grüße

    Michael

Ähnliche Themen

  1. Suche gute Hausratversicherung !
    Von Tony Montana im Forum Off Topic
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 28.04.2009, 12:25
  2. Uhrenverlust im Urlaub abgesichert durch Hausratversicherung
    Von Eurofinanz im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 19.08.2004, 11:44

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •