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  1. #81
    Air-King
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    Das kommt natürlich immer individuell auf deine Bedingungen an sowie das Material aus dem die Uhr gefertigt ist. Worauf du achten solltest das deine gesamte Versicherungssumme hoch genug ist. Wie es die HUK handhabt kann ich dir nicht sagen. Bei mir im Versicherungsunternehmen hast du die Möglichkeit eine individuelle Vers.summe fest zu legen oder über eine zweite Variante eine festgeschrieben Vers.summe von 300.000€ somit entfällt das lästige perman überprüfen und anzupassen. Variante 1 ist die zu 99% gängigste

  2. #82
    Datejust
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    Nico89

    Ich war vielleicht etwas knapp mit meiner Frage bezüglich der HUK. In diesem Thread hat sich herauskristallisiert, daß nach den Bedingungen der Standardhausratsversicherung VHV2011 Stahluhren eigentlich keine Wertsachen sein sollten. Zusätzlich hat sich aber herausgestellt, daß die Versicherungen mit dem Thema ganz unterschiedliche umgehen. Die Einen bestätigen, daß Stahluhren keine Wertsachen sind, andere behaupten einfach mal das Gegenteil. Mich würde nun interessieren, wie das die HUK sieht. Meine Beraterin hat da mit herrlichem Unwissen geglänzt aber mal aus dem Bauch heraus behauptet, daß so teure Uhren natürlich Wertsachen seien. Zusätzlich wundert mich die Grenze von 5.100 EUR, die anscheinend oftmals gilt, ab der dann Einzelwerte explizit angegeben werden müssen. Über so eine Grenze finde ich nichts in den Versicherungsbedingungen der HUK (kann man da übrigens einfach als PDF runterladen). Meine Frage war nun, ob es so eine Grenze dann bei der HUK nicht gibt oder ob die auch anderweitig definiert sein kann.

    Gruß
    Sidney
    Geändert von Sidney (28.06.2012 um 18:27 Uhr)

  3. #83
    Air-King
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    Die Grenzen von denen hier immer gesprochen wird bezieht sich (zumindest bei uns) auf Bargeld, Gold, Wertpapiere etc. Wobei hier nochmal genau Unterschieden wird um was es sich handelt und um die Grenze z.B. Bargeld 2000€ und Gold 4000€. Die Grenzen sollte bei einer guten Versicherung erhöhbar sein. Das ganze bezieht sich darauf wenn diese Sachen ohne weitere Sicherung im Haus oder der Wohnung liegen. Andere Grenzen gilten wenn diese in einem Wertschutzschrank liegen (umgangssprachlich Tresor). Trotzdem sollte die komplette Versicherungssumme passen da es bei einer Untervers. zu anteiligen Abzügen kommen kann. Papiere etc. empfehle ich immer gesondert z.B. In einem Bankschließfach aufzubewahren, falls kein Tresor zu Hause vorhanden ist sonst können im Falle eines Schadens Abzüge Drohen.

    Die Mitarbeiterin hat zumindest mal recht das es sich bei einer Rolex um eine Wertsache handelt
    Aber wie oben erklärt wird da nach Material, Wert und sicherung unterschieden. Ich nehme an für deine Betreuerin ist ne Rolex einfach ne Wertsache und sie denkt nicht weiter drüber nach

  4. #84
    Air-King
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    Einige Versicherungen bieten für überschaubare Prämien eine sogenannte Kunst- und Mobilienversicherung an. Habe ich selbst abgeschlossen, bin aber kein Versicherungsfuzzi. Näheres per PN.

    Gruß,
    Berni


    "Vorne ist immer Platz"
    (Michael Schumacher)

  5. #85
    Air-King
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    Ein generelles Problem liegt darin das es viele Leute gibt die keine Ahnung haben oder denken sie hätten es. Auch wenn der Beruf nicht erlernt worden ist und trotzdem mit fachspezifischen wissen glänzen wollen.

  6. #86
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Nico89 Beitrag anzeigen
    Das kommt natürlich immer individuell auf deine Bedingungen an sowie das Material aus dem die Uhr gefertigt ist. Worauf du achten solltest das deine gesamte Versicherungssumme hoch genug ist. Wie es die HUK handhabt kann ich dir nicht sagen. Bei mir im Versicherungsunternehmen hast du die Möglichkeit eine individuelle Vers.summe fest zu legen oder über eine zweite Variante eine festgeschrieben Vers.summe von 300.000€ somit entfällt das lästige perman überprüfen und anzupassen. Variante 1 ist die zu 99% gängigste
    ist völlig uninteressant
    uhr ist uhr und kein schmuck,auch wenn versicherungen es gerne so hätten.
    gibt sehr aktuelle gerichtsurteile von olg dazu.
    VG
    Udo

  7. #87
    Deepsea Avatar von snoopynoise1
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    Ich habe gar keine Hausratversicherung.

    Stattdessen eine expliziete WERTSACHENversicherung für meine Uhren.

  8. #88
    Air-King
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    Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es kommt darauf an aus welchen Material die Uhr gefertigt ist.
    Ich habe mir schnell mal die Bedingungen der HUK Hausrat angesehen.
    Hier wird davon gesprochen ,,für Schmucksachen, Edelsteine..... Alle Sachen aus Gold oder Platin" somit würde ein Goldmodell als Schmuck gelten! Max. Entschädigung sind bei der HUK 30.000€

  9. #89
    Air-King
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    Zur Hausrat zählen ja nicht nur deine Uhren sondern auch Möbel, Lebensmittel, Kleidung und noch so ein paar Kleinigkeiten

  10. #90
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Nico89 Beitrag anzeigen
    Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es kommt darauf an aus welchen Material die Uhr gefertigt ist.
    Ich habe mir schnell mal die Bedingungen der HUK Hausrat angesehen.
    Hier wird davon gesprochen ,,für Schmucksachen, Edelsteine..... Alle Sachen aus Gold oder Platin" somit würde ein Goldmodell als Schmuck gelten! Max. Entschädigung sind bei der HUK 30.000€
    Stimmt - auch dazu (Golduhr) habe ich mal ein Urteil gefunden, in den der VN anbrachte, dass doch das Uhrwerk seiner Golduhr nicht aus Gold sei und das Gehäuse einen Glasboden hätte o.ä. - damit hatte er keinen Erfolg.
    Am besten: man liste alle Sachen von Wert und auch einige andere auf einer Liste außerhalb des Hauses nebst Fotos und Scans der Belege auf. Wenn man das laufend macht ist es praktisch keine Arbeit.
    Grüße, Manuel

  11. #91
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Nico89 Beitrag anzeigen
    Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es kommt darauf an aus welchen Material die Uhr gefertigt ist.
    Ich habe mir schnell mal die Bedingungen der HUK Hausrat angesehen.
    Hier wird davon gesprochen ,,für Schmucksachen, Edelsteine..... Alle Sachen aus Gold oder Platin" somit würde ein Goldmodell als Schmuck gelten! Max. Entschädigung sind bei der HUK 30.000€
    Nein

    http://www.versicherungsjournal.de/v...ren-112051.php
    VG
    Udo

  12. #92
    Daytona Avatar von Skip*17
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    Genau Udo. Den Beitrag hs e ich auch meiner Versicherung geschickt.

    Bei meiner Hausrat laufen meine Uhren unter Wertsachen und nicht unter Schmuck. Das ist so fixiert.
    Viele Grüße Stefan

  13. #93
    Air-King
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    Ich würde mich nicht drauf verlassen das das Gericht in diesem Fall für den Geschädigten entschieden hat. Ein anderer Richter sieht das vielleicht anders....
    Dann würde ich mich vorab lieber ausreichend versichern um gar nicht erst in die Situation zu kommen

  14. #94
    Steve McQueen
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    Urteil eines OLG !
    Das sieht auch kein anderer Richter anders ...

    ich zitiere mal aus dem Bericht :

    Zu Unrecht, befanden die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts. Sie machten in ihrem Hinweisbeschluss deutlich, dass sie der Klage des Versicherten in vollem Umfang stattgeben würden. Der Versicherer nahm daraufhin seine Berufung gegen eine für ihn ebenfalls abschlägige Entscheidung der Vorinstanz zurück.

    VG
    Udo

  15. #95
    Yacht-Master
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    Stopp! Zitat aus dem Urteil (falls nicht erlaubt - bitte löschen!):

    "Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren nicht um Schmucksachen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Uhren die Funktion der Zeitmessung zukommt und der Schmuckcharakter nicht der Hauptzweck des Gegenstandes ist. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, dass es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen verziert sind. Wie sich aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt, umfasst dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss vielmehr nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder - wie zum Beispiel eine Brille - nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen die entwendeten Uhren des Klägers nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. Die Uhren waren auch nicht aus Gold oder Platin, selbst wenn sie in untergeordneten Bereichen mit derartigen Edelmetallen besetzt waren."

    Wären die Uhren aus Gold, Platin... sähe die Sache anders aus. Eine Rolex, mit WG-Indizes fällt hiernach nicht darunter. Danke für das klare Urteil!
    Geändert von uhrvieh (29.06.2012 um 12:19 Uhr)
    Grüße, Manuel

  16. #96
    Datejust
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    Hallo.

    Sehr interessante Informationen. Vielen Dank allen, die geantwortet haben.

    Sehe ich das richtig, daß das OLG auch dann Uhren nicht als Schmuck wertet, wenn sie mit Gold und Platin verziert sind? Die Frage, die sich mir dabei stellt ist, was eine Verzierung ist. Sind die WG-Indexe der meisten Rolex schon eine Verzierung mit Gold oder vielleicht sogar die Zahlen in der Cerachrom Lünette? Oder ist damit z.B. eine Datejust mit WG Lünette oder eine YM mit Platin Lünette gemeint? Die Aussage des OLG ist aber schon mal sehr positiv für Stahluhrenbesitzer.
    Eine Frage hätte ich da aber noch an die Versicherungsexperten. Ist das Abschließen von 2 Hausratsversicherungen eine Lösung um mehr Wertsachen versichern zu können, ohne spezielle Auflagen erfüllen zu müssen? Wenn man z.B. bei der HUK 30000,- für Wertsachen mitversichert hat und nun noch eine zusätzliche Hausratsversichersicherung bei einer anderen Versicherung mit auch 30000,- EUR Entschädigung für Wertsachen abschließt, hat man dann eine Versicherung über 60000,- EUR für Wertsachen? In den Bedingungen der HUK klang das beinahe so. Das betrifft mich jetzt zwar nicht, könnte ja aber eine Möglichkeit sein eine höhere Absicherung für Wertgegenstände zu bekommen, wenn nötig.

    Nico

    Hast Du in den Bedingungen der HUK etwas zu den 5100 EUR und einer Pflicht der Benachrichtigung gefunden?

    Gruß
    Sidney

  17. #97
    Steve McQueen
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    Hast du dein Auto auch doppelt versichert !?
    Damit du vielleicht mehr Schäden regulieren kannst ....

    Geht nicht und das ist auch gut so ...
    VG
    Udo

  18. #98
    Datejust
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    hugo

    Möglicherweise hast Du mich missverstanden.

    Rein hypothetische Annahme mit beliebigen Zahlen:

    Jemand möchte 120000,- versichern, davon 50000,- Wertsachen. Eine Hausratversicherung bietet die 120000,- Versicherungssumme an, aber davon nur 25000,- für Wertsachen. Er hat also nur 50% von dem versichert, was er eigentlich versichert haben wollte. Eine Aufstockung der Wertsachensumme ist ggf. nur dadurch möglich, daß ein Safe angeschafft wird.
    Meine Frage ist nun, ob es möglich und korrekt ist, einfach zwei Versicherungen zu je 60000,- mit dann auch eingeschlossenen 25000,- für Wertsachen abzuschließen und so im Schadensfall auf die gewünschte Abdeckung zu kommen. Natürlich sollen die Versicherungen den gleichen Schaden nicht doppelt begleichen, aber jeweils anteilig. Ein Unterversicherungsverzicht ist in diesem Fall natürlich absolut notwendig.
    Der Vergleich mit der Autoversicherung paßt nicht. Wenn es normal wäre, daß eine Autoversicherung z.B. immer nur einen Scheinwerfer bei einem Schaden versichern würde, käme von mir vielleicht die gleiche Frage bezüglich zwei Versicherungen auf. Zudem ist eine Hausratversicherungen im Verhältnis viel günstiger als eine Autoversicherung, die dann ja sogar nichtmal den Neuwert versichert.

    Gruß
    Sidney

  19. #99
    Steve McQueen
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    Nein und wenn dann 2 x unterversichert .....
    VG
    Udo

  20. #100
    Datejust
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Nein und wenn dann 2 x unterversichert .....
    Wundervoll erschöpfende Antwort. Danke dafür. Daß ich die Notwendigkeit des Ausschlusses der Unterversicherungsklausel als notwendigen Vertragsbestandteil angegeben habe, hast Du sicherlich überlesen. Einen Ausschluss der Unterversicherung haben mittlerweile viel Versicherungen.
    Das genauere Lesen der Vertragsbedingungen z.B. der HUK hat aber ergeben, daß eine Mehrfachversicherung sehr wohl erlaubt ist, sich damit aber leider die Entschädigungsgrenzen nicht erhöhen lassen. Ich denke mal, daß damit die Grenze für Wertsachen gemeint ist. Schade eigentlich.

    Gruß
    Sidney

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