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  1. #81
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Doppelte Abzocke
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  2. #82
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Gibts für Miete und Betriebskosten vielleicht ein (wirksames) Aufrechnungsverbot?
    Grüße -- Jürgen


  3. #83
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nein, kann man aufrechnen.
    "I swear it's oregano, officer!"

  4. #84
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Wird auch so in jedem Mietvertrag standardmäßig festgehalten.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  5. #85
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ???

    Aber dann fehlt Charly die Vorsteuer, die er bei Zahlung an den RA gehabt hätte?

  6. #86
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von steboe Beitrag anzeigen

    Doppelte Abzocke
    Jepp. Die Rechtsschutz zahlt und der Mietling kürzt die Nachzahlung auch noch mal. So hat er ratzfatz 600 Euro "gespart". Besser kann man kein Geld "verdienen".
    Ich würde in diesem Falle überlegen, die Mietsicherheit anzugreifen und die zu wenig bezahlten Nebenkosten daraus zu bestreiten. Anschließend den Mietling auffordern, die Mietsicherheit wieder aufzustocken.
    Dem Mietlingsanwalt würde ich nur das Schreiben mit der Frage nach der Anspruchsgrundlage für seine Honorarforderung mitteilen, aber auf keinen Fall auch nur einen Cent zahlen.

  7. #87
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Ich würde in diesem Falle überlegen, die Mietsicherheit anzugreifen und die zu wenig bezahlten Nebenkosten daraus zu bestreiten. Anschließend den Mietling auffordern, die Mietsicherheit wieder aufzustocken.
    Top Idee
    Grüße -- Jürgen


  8. #88
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    der Anspruch dürfte doch auf die RS-Versicherung übergegangen sein, oder täusche ich mich ?
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  9. #89
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    So, ich habe mir das jetzt mal rausgeholt, falls es jemanden interessiert:

    Zitat aus dem Schreiben des RA:

    Wie bereits in unserem Schreiben vom xx.xx.xx mitgeteilt, sind unseren Mandanten Rechtsanwaltskosten dadurch entstanden dass Ihrerseits zunächst eine falsche Betriebskostenabrechnung vorgelegt worden ist.

    In diesem Falle hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch bezüglich der dem Mieter entstandenen Rechtsanwaltskosten (vgl. OLD Düsseldorf NZM 2007, S. 799).

    In der Anlage überreichen wir zu Ihrer Kenntnisnahme unsere Kostenrechnung vom xx.xx.xx, welche mit einem Endbetrag von 596,90 € endet.

    Gegenüber Ihrem Betriebskostennachzahlungsanspruch in Höhe von 1.041,08 € wird insoweit die Aufrechnung erklärt, so dass eine Differenz in Höhe von € 444,18 verbleibt.

    Zur Zahlung dieses Betrags haben wir unseren Mandantene geraten.

    Zitat Ende.

    Zur weiteren Information der Rechnungsaufbau des RA:
    Wieder Zitat:

    1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - erhöht um 0,3 auf 1,6 gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV (Wert: € 4763,55)
    € 481,60

    Post- und Telekomunikationspauschale Nr. 7002 VV
    € 20,00

    zzgl. Umsatzsteuer 19%
    € 95,30

    Endsumme € 596,90

    Zitat Ende

    Wie gesagt: Ein nettes Member hat mir einen RA empfohlen den ich morgen oder Montag mal kontaktieren werde.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  10. #90
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Charley, hattest Du schonmal Ärger mit dem Mieter?

    Und wieso wird der Gesamtwert der Abrechnung zugrundegelegt und nicht die 1k?
    Geändert von fiumagyar (25.11.2010 um 13:45 Uhr)
    Gruß Ulrich

  11. #91
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
    ... erhöht um 0,3 auf 1,6 gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV (Wert: € 4763,55) ...
    Die Schwierigkeit des Falles bemisst sich offenbar an den geistigen Kapazitäten des RA.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  12. #92
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Die Schwierigkeit des Falles bemisst sich offenbar an den geistigen Kapazitäten des RA.

    Die Gebühr ist ja echt die Härte.
    Beste Grüße aus Hamburg,
    Julian

  13. #93
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    eigentlich ein guter thread.
    emotional aber auch sehr fach-/sachlich ob des doch heimtükischen themas.

    Flo gefällt das

    600 schaden bei 3,13-fehler sind hartes lehrgeld, oh ja!

    allerdings hats charly für sich am besten beschrieben, was ihm der "sport" wert ist.

    allerdings erlaube ich mir diese kleine mutmache: als vermieter hat man so viele obligos, wenn also sonst alles klappt, kein mietnomade einen anpizzt, die hütte nicht vom erdrutsch flöten geht, etc. halte ich es wie charly selbst sagt: go home before 8pm, play with the kids, drink a glass and laugh out loud

  14. #94
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Was will denn der Anwalt, wenn es doch keinen Rechtstreit gibt? Zuerst müsste Dir ja mal eine korrigierte Fassung vorgelegt werden, was ja auch erfolgt ist. Diese erkennst Du auch an. Wo bitteschön ist ein Anwalt gerechtfertigt? Wenn dieser für einen Mandanten die Prüfung übernimmt, Befähigung mal dahingestellt, kann er dafür doch nicht horrende Rechnungen ausstellen. Das Verhalten kommt ja gleich nach den Abmahnkanzleien.

    Eine Nebenkostenabrechnung prüft für kleines Geld z. B. ein Mieterverein. Dort hätte der Mieter die Abrechnung prüfen lassen können. In meinen Augen ist das Verhalten des Mieters und des Anwaltes wie mit Kanonen auf Spatzen schießen und völlig unverhältnismäßig. Damit dürfte er vor einem Gericht nach meinem Rechtsempfinden wenig Chancen haben.

  15. #95
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Bitter, führt wohl kein Weg drumherum.....

    Welche RV übernimmt eigentlich die Kosten für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung?!?


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  16. #96
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Wurscht was hier alles als juristisch korrekt angesehen wird, schick ihm einfach das Video "Charly bit me" ...
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  17. #97
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    ...Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst....
    Wenn's dir noch nicht aufgefallen ist: Wir leben in Deutschland!...und manchmal bin bin ich froh, dass meine mittlere Lebenserwartung bei 75 Jahren liegt.

  18. #98
    Milgauss
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    Also ich sag es gerne noch ein zweites Mal :-)

    Du hast keine andere Wahl als zu prozessieren.

    Machst du es nicht, wird der gleiche Anwalt nächstes
    Jahr wieder deine Nk-abrechnung prüfen und du wirst
    wieder 600 Euro latzen dürfen.

    Denn sei dir gewiss, irgend einen Fehler, wird der RA dir
    andichten.
    Gruß Robert

  19. #99
    Hab jetzt nicht alles zu Ende gelesen, Charly. Aber war oder ist das Verhältnis zum Mieter irgendwie angespannt oder belastet? Denn wegen 3 Euro so eine Welle zu machen ist ja auch nicht so recht normal, oder? Will er Dir eins auswischen?
    77 Grüße!
    Gerhard

  20. #100
    Gesperrter User
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    Der Mieter wusste ja nicht, dass lediglich eine Differenz von 3 Euro vorliegt! Er hat sich einfach in standardisierter Vollkaskomentalität an seine RSV erinnert und den ganzen Plunder mal zur Prüfung rübergeschaufelt. So frei nach dem Motto: Wir bezahlen! Wir haben Rechte!!

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