Jepp. Die Rechtsschutz zahlt und der Mietling kürzt die Nachzahlung auch noch mal. So hat er ratzfatz 600 Euro "gespart". Besser kann man kein Geld "verdienen".
Ich würde in diesem Falle überlegen, die Mietsicherheit anzugreifen und die zu wenig bezahlten Nebenkosten daraus zu bestreiten. Anschließend den Mietling auffordern, die Mietsicherheit wieder aufzustocken.
Dem Mietlingsanwalt würde ich nur das Schreiben mit der Frage nach der Anspruchsgrundlage für seine Honorarforderung mitteilen, aber auf keinen Fall auch nur einen Cent zahlen.
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25.11.2010, 10:09 #11RAMichelGast
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