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  1. #41
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Ich habe keine Ahnung vom deutschen RA Kostenrecht und werde daher nicht versuchen, hier die Lösung zu "erfinden".

    Aber ich denke, hier müsste man sich folgendes anschauen:

    1. Nach der RA Kostenregelung, was der Streitwert = Bemessungsgrundlage ist.
    2. Was die Kostenregelung/-verteilung ist, wenn der Mieter nicht zu 100% obsiegt.
    3. Ob - wohl nach dem Mietrecht - eine vom Mieter "privat" beauftragte Überprüfung der Nebenkosten voll ersatzpflichtig ist, auch wenn er nur einen solchen minimalen Fehlbetrag findet.
    Grüße -- Jürgen


  2. #42
    Wegen Fahrstuhl.
    Aber vielleicht kann man das als Argument anbringen.



    Immer Ärger mit den Nebenkosten: Muss ein Mieter, der im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses wohnt, die anteiligen Kosten für den Betrieb des Aufzugs mittragen, obwohl er diesen eigentlich nie in Anspruch nimmt? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er entschied: Ein Vermieter kann die Kosten für den Aufzug mittels Formularvertrag auch auf die Mieter des Erdgeschosses umlegen. Die Richter machten ihre Entscheidung an Praktikabilitätsgründen fest. Der gemeinsame Vertrag für alle Mieter diene der Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit und sei damit rechtens. Aktenzeichen VII ZR 103/06

    Quelle [URL="http://www.fid-gesundheitswissen.de/umlage-der-aufzugskosten-auch-auf-mieter-der-parterre-wohnung-rechtens/105018123/"]
    gruß Jörg

  3. #43
    Sea-Dweller Avatar von PeterK
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    Zitat Zitat von Passion Beitrag anzeigen
    Das darf doch alles nicht wahr sein!
    Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ...
    Viele Grüße, Peter

    "Die Stadt Düsseldorf ist sehr schön, und wenn man in der Ferne an sie denkt, und zufällig dort geboren ist, wird einem wunderlich zu Muthe. Ich bin dort geboren und es ist mir, als müsste ich gleich nach Hause gehn." (Heinrich Heine, 1827)

  4. #44
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zitat Zitat von Passion Beitrag anzeigen
    Wenn ich das mal zusammenfassen darf.

    (...)

    Das ist ja der Hammer.

    Ich lass meinen Hummer reparieren, heraus kommt eine Rechnung i.H. von 4.578€ - soweit no prob. Aber ich blicke bei der Aufschlüsselung null durch und gib den Zettel meiner Oma, die ist fachlich gut drauf. Dann stelle ich eine Abweichung fest und meine Oma bekommt 100€ von mir. Die Hummerwerkstatt muss dann diese 100€ bezahlen nur weil ich nicht selbst nachgeprüft habe?

    Das darf doch alles nicht wahr sein!
    Schön zusammengefasst. Genau so stellt sich die Sache dar. Ehrlicherweise müssen wir natürlich erwähnen dass die Oma nur das Geld bekommt wenn die Hummerwerkstatt einen Fehler in ihrer Abrechnung gemacht hat. Sonst zahlt die RS-Versicherung die Oma.
    Ich habe übrigens die Freigabe der RS-Versicherung gesehen, sonst hätte ich nicht geglaubt dass eine RS-Versicherung die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung zahlt.


    Zwischenzeitlich habe ich dank einer netten PN mit jemanden sprechen können der sich deutlich besser mit sowas auskennt als ich.

    Und tatsächlich: so glasklar dass ich die komplette Rechnung zahlen muss ist das gar nicht.

    Also sollte man allein aus Prinzip die Sache klären lassen.
    Andererseits ist es immer blöd bei so Sachen dass die Erfolgsaussichten oftmals nicht 100%ig sind. Und dann steckst Du da Mühe, Geld und vor allem Zeit rein.
    Allein der Zeitaufwand für Sachen zusammen suchen, mit RA sprechen, Gerichtstermin, etc. ist dann locker am Ende der Geschichte mindestens ein voller Tag, und miese Stimmung, weil so Sachen ja nicht vergnügungssteuerpflichtig sind.

    Dann denkst Du dass Du Deine Kinder eh zu wenig siehst, und von 30 Tagen Jahresurlaub bist Du auch weit entfernt, und mal vor 20 Uhr zu Hause zu sein ist ja auch ganz nett.
    Da bin ich ehrlich: Wenn die Chancen nicht sehr groß sind oder es auf einen Vergleich rausläuft (wo Du Deinen RA auch noch bezahlen musst) lieber abschreiben und die gewonnene Zeit sinnvoll in der Firma oder eben privat investieren. Da bin ich ganz pragmatisch und lasse meine Prinzipien außen vor.
    Geändert von ferryporsche356 (24.11.2010 um 17:51 Uhr)


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  5. #45
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Charly, Deine Denke ist richtig, aber manchmal muß man zu eigenen Befriedigung Zeit und Geld in eine vielleicht aussichtslose Sache investieren...
    Gruß,

    Michi

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  6. #46
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Kann Dich verstehen!
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  7. #47
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    Verständlich, ich würde trotzdem eine Kamera installieren (wegen Sicherheit, nä!) um zu überprüfen, ob der Mieter nicht doch hin und wieder das bewusste Tor benutzt.

  8. #48
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    (wegen Sicherheit, nä!)

    Die Tastatur geht auf Dich.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  9. #49
    Ich weiß schon, warum ich kein Mietrecht mache.
    Hier mal was beim kurzen googlen gefunden:

    Abwehr einer Nebenkostennachzahlung

    Streitwert bestimmt sich aufgrund des beschränkten Auftrags nur Anhand der geltend gemachten Nachzahlung; die Gesamtabrechnungssumme ist nur dann für den Streitwert maßgeblich, wenn der Anwaltsauftrag auch die Überprüfung der gesamten Abrechnung umfasste (AG Düsseldorf, InfoM 2009, 88; LG Hamburg, U. v. 09.10.2009, Az: 306 S 98/08; LG Frankfurt, NZM 2000, 759; a.A.: Gellwitzki JurBüro 2010, 7-11)

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2006, Az: I-10 U 115/06, 10 U 115/06 = NZM 2007, 799

    Der Mieter ist berechtigt, zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung gegenüber einer Nebenkostenabrechnung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Mieter verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er sich direkt an einen Rechtsanwalt wendet. Diese Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig gemäß nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB.
    Der Vermieter hat einen Fehler des Abrechnungsunternehmens bei der Erstellung der Jahresabrechnung nach § 278 BGB zu vertreten.
    Für den Ansatz einer Geschäftsgebühr nach nunmehr: Nr. 2300 ist davon auszugehen, dass die Schwellengebühr von 1,3 die Regelgebühr darstellt.

    ..........
    Wenn´s mich beträfe, würde ich dem Anwalt des Typs genau 155,30 Euro überweisen und es wegen der Differenz drauf ankommen lassen.
    Mit bestem Gruß

    Klaus

  10. #50
    Milgauss
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    Vorallem sollte man bedenken,

    der Mieter wird die nächste NK-abrechnung erneut durch seinen RA prüfen lassen
    und die übernächste auch und die überübernächste ebenso.

    Und da der clevere Anwalt mit Sicherheit immer einen Fehler feststellen wird,
    darfst du Jahr für Jahr 600 Euro RA-Kosten berappen.

    Und wenn das die anderen Mietparteien im Haus spitz bekommen, zahlst du die
    600 Euro nicht einmal, sondern ...

    Viel Spass
    Gruß Robert

  11. #51
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Na, da kann man aber die Mieter dann richtig ärgern und den Penner anschwärzen, indem man das einer HV überträgt und deren Kosten können umgelegt werden- keinen Stress und Haftung los...... :-)
    Gruß,

    Michi

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  12. #52
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Meine nächsten Nebenkostenabrechnungen werde ich sicherlich akribisch genau aufstellen.
    Das passiert mir hoffentlich nich noch einmal.


    Edit: Michi, ich bin mir fast sicher dass eine Hausverwaltung nicht umlagefähig ist.
    Geändert von ferryporsche356 (24.11.2010 um 18:24 Uhr)


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  13. #53
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Doch, ich denke schon, dass Hausverwaltungskosten auf Mieter überwälzt werden können.
    Grüße -- Jürgen


  14. #54
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    DIE schon, Charly.....
    Gruß,

    Michi

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  15. #55
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    Charly,
    ich kann da fachlich nix beitragen, außer ggf. gefährlichem Halbwissen, daher begnüge ich mich mit dem Part des Daumen-drückens.

  16. #56
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    Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.

    Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.

  17. #57
    Milgauss Avatar von René
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    OK, ich ergebe mich dem Fachwissen, bin zum Glück FA Baurecht und rechne auf Stundenhonorar ab, da interessiert mich die sch...Abrechnung nach Streitwert eh nicht (meistens).

    Aber vielleicht lässt Du uns noch wissen, woraus sich deine überschießende Kompetenz vor meinem - unter a. als Kommentarautor - tätigen Kollegen ergibt?

    VG
    René

  18. #58
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.

    Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.
    Grüße -- Jürgen


  19. #59
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.
    Der Bauch ist in solchen Dingen ein schlechter Ratgeber, auch der Mieter könnte kreativ werden, mal die vereinbarte Mietfläche nachmessen u.s.w.u.s.f ...

    Mein Learning daraus wäre, dass ich - gerade zur Gewinnung von Lebensqualität - dieses ganze Paper-Fuc... an eine Stelle outsourcen würde, auf welche ich bei Unstimmigkeiten auch Regress nehmen kann.

  20. #60
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von PeterK Beitrag anzeigen
    Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ...
    Bitte keine Pauschalurteile, es gibt auch vernünftige Mieter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Gruß Manfred

    P.S. Und Dir Charly wünsche ich, dass Du gut aus der Sache rauskommst
    Geändert von uhrenmaho (24.11.2010 um 20:15 Uhr)
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

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