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Hybrid-Darstellung
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24.11.2010, 16:09 #1
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24.11.2010, 16:42 #2
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25.11.2010, 19:03 #3
Bitter, führt wohl kein Weg drumherum.....
Welche RV übernimmt eigentlich die Kosten für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung?!?
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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24.11.2010, 16:05 #4
Ich Zahl doch keine Rechnung von jemanden den ich nicht beauftragt habe...ausser auf quasi richterliche Anordnung!
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 16:10 #5
ärgerlich ohne Frage...ob die Forderung des Anwalts gerechtfertigt ist, keine Ahnung aber ich bezweifle es erstmal, meines Wissens nach schuldet man ohne Gerichtsverfahren die Anwaltskosten der gegnerischen Seite nur bei Mahnverfahren, Abmahnungen u.ä....aber das ist auch nur meine unmassgebliche Laienmeinung.
Geändert von Mawal (24.11.2010 um 16:11 Uhr)
Martin
Everything!
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24.11.2010, 16:10 #6
...es gab da vor nicht langer Zeit ein Urteil wg fehlerhafter NK Abrechnung...wenn
Ich mich richtig erinnere brauchte das Opfer gar nix zahlen wegen einem Fehler...mögen die Spezialisten bitte eintreten...
Ein Grund weshalb ich mich bald von ne Immo verabschiede...es ist leider ein Angestellten und Mieterstaat gewordenunder Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 16:11 #7
Sachen gibt`s??? Naja, vor Idioten ist man leider nirgendwo sicher!
Tut mir leid, Charly! Mehr kann ich leider nicht beitragen!
Genießt die Pausen des Lebens!Stephan
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24.11.2010, 16:12 #8
tjo .- Dumm gelaufen für Dich - ich würde sogar weitergehn und die Reparaturkostn für das Tor als nicht Umlagefähig ansehen
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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24.11.2010, 16:27 #9
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Geändert von buchfuchs1 (24.11.2010 um 16:28 Uhr)
Dirk
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24.11.2010, 16:33 #10
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Themenstarter
Korrekt Stefan.
Ein Tiefgaragentor muss jedoch 1x jährlich (ähnlich wie ein Auto alle 2 Jahre) geprüft werden. Meine Firma macht unter anderem sowas.
Ich habe mit den Mietern den Deal dass ich die Prüfung (die umlagefähig wäre) 1x jährlich mache wenn bei uns grad jemand rumsteht und ich dafür im Gegenzug eveneuelle Ersatzteile berechnen kann. Zur Info: jährliche Wartungen berechnen wir bei so einem Tor mit ca. 100,00 Euro, das Teil für 25 Euro (geteilt durch 8 = eben diese € 3,13) war das erste Teil seit mehreren Jahren.
Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang nicht weiter daran erinnert werden dass also diese 25 Euro von meiner eigenen Firma berechnet wurden.
Linke Tasche in rechte Tasche = Minus 600 sozusagen.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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24.11.2010, 16:15 #11
Ich denke, in diesem unserem Lande würde vieles vernünftiger ablaufen, wenn es keine Rechtsschutzversicherungen gäbe. Oder meinetwegen nur mit einer hohen Selbstbeteiligung. Wenn der Mieter weiß, daß für seinen Luxus, einen Anwalt (!) mit der Prüfung einer profanen NK-Abrechnung zu beauftragen, auf jeden Fall jemand anders löhnen muß am Ende (nämlich die Versicherung oder der Vermieter), darf man sich eigentlich nicht wundern.
Hilft Dir aber leider auch nicht weiter, Charly ...Geändert von PeterK (24.11.2010 um 16:16 Uhr)
Viele Grüße, Peter
"Die Stadt Düsseldorf ist sehr schön, und wenn man in der Ferne an sie denkt, und zufällig dort geboren ist, wird einem wunderlich zu Muthe. Ich bin dort geboren und es ist mir, als müsste ich gleich nach Hause gehn." (Heinrich Heine, 1827)
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24.11.2010, 16:19 #12
Idee:Rechnung an Ra retuor...meiner Kentniss nach besteht seitens ihres Mandanten eine Rechtschutzversicherung...dann sollte sich die Vers. ggf an dich wenden!
Dann weißt du wo dein Mieter versichert ist...nutze nun diese Information und informiere deinerseits die Versicherung über ihr Sonderkündigungsrecht im Schadensfall, da mit diesem Herren weitere Scherereinen sicher kämen))) ....wenn die Vers. dem dann kündigt würde ich.....
under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.11.2010, 16:24 #13
auch wenn es mich nicht betrifft, wenn ich sowas lese muss ich mich einfach aufregen
Grüsse Alex
"Mich interessiert nicht wessen Schuld es ist, vor allem nicht wenn es meine eigene ist!"
Dr. House
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24.11.2010, 16:25 #14
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Meiner Einschätzung nach liegt die Realität vollkommen daneben... der Streitwert sind doch die 3,13 EUR und nicht
die Summer der gesamten Betriebskostenabrechnung?
Wenn das so ist, werde ich Anwalt und prüfe Betriebskosten auf ihre RichtigkeitGeändert von mws (24.11.2010 um 16:29 Uhr) Grund: schrepfeler koriegirrt
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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24.11.2010, 16:30 #15
Hier ist ja wieder mal das geballte Halbwissen unterwegs.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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24.11.2010, 16:31 #16
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Dann bring Charly Erleuchtung.
Dirk
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24.11.2010, 16:33 #17
Foxy: Bereits so gut wie erledigt.
Geändert von paddy (24.11.2010 um 16:34 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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24.11.2010, 16:39 #18
Paddy
Glaube kaum, dass die Antwort eines Fachanwalts auf dem Gebiet der das seit 15 Jahren macht als Halbwissen gelten kann...René
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24.11.2010, 17:14 #19
Glauben heißt nicht wissen.
Aber stimmt, sorry. DER Beitrag fällt nicht unter Halbwissen, er ist schlicht falsch.
Der Streitwert berechnet sich im Zweifel aus den 4.000,-- (dann sind es 402,82), den 1.000,--(dann sind es 155,30) oder aus
dem Betrag der Abrechnungsposition in der die 3,13 enthalten waren. Genauer kann man das sagen wenn man die Details kennt.
Sicher nicht berechnet er sich jedoch aus den 3,13. Um das festzustellen braucht man keinen Fachanwalt. Wenngleich ich den
ein oder anderen dieser Sorte zu meinem Freundeskreis zähle.Geändert von paddy (24.11.2010 um 17:16 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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24.11.2010, 17:06 #20ehemaliges mitgliedGast
Bist Du sicher das der Mieter ohne Stellplatz das Garagentor nicht nutzt? Was wäre wenn er z.B. durch das Tor die Keller betritt um sein Fahrrad abzustellen oder andere Sachen hinein zu tragen? Dann wäre er auf ein funktionsfähiges Tor angewiesen.
Fahrstuhlwartung geht auch geteilt durch die Mieter auch wenn ich ihn nicht benutze und lieber die Treppe laufe.
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