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  1. #21
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ärgerlich ohne Frage...ob die Forderung des Anwalts gerechtfertigt ist, keine Ahnung aber ich bezweifle es erstmal, meines Wissens nach schuldet man ohne Gerichtsverfahren die Anwaltskosten der gegnerischen Seite nur bei Mahnverfahren, Abmahnungen u.ä....aber das ist auch nur meine unmassgebliche Laienmeinung.
    Geändert von Mawal (24.11.2010 um 16:11 Uhr)
    Martin

    Everything!

  2. #22
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    ...es gab da vor nicht langer Zeit ein Urteil wg fehlerhafter NK Abrechnung...wenn
    Ich mich richtig erinnere brauchte das Opfer gar nix zahlen wegen einem Fehler...mögen die Spezialisten bitte eintreten...
    Ein Grund weshalb ich mich bald von ne Immo verabschiede...es ist leider ein Angestellten und Mieterstaat geworden
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von SteveHillary
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    Sachen gibt`s??? Naja, vor Idioten ist man leider nirgendwo sicher!

    Tut mir leid, Charly! Mehr kann ich leider nicht beitragen!

    Genießt die Pausen des Lebens! Stephan

  4. #24
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    tjo .- Dumm gelaufen für Dich - ich würde sogar weitergehn und die Reparaturkostn für das Tor als nicht Umlagefähig ansehen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  5. #25
    Sea-Dweller Avatar von PeterK
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    Ich denke, in diesem unserem Lande würde vieles vernünftiger ablaufen, wenn es keine Rechtsschutzversicherungen gäbe. Oder meinetwegen nur mit einer hohen Selbstbeteiligung. Wenn der Mieter weiß, daß für seinen Luxus, einen Anwalt (!) mit der Prüfung einer profanen NK-Abrechnung zu beauftragen, auf jeden Fall jemand anders löhnen muß am Ende (nämlich die Versicherung oder der Vermieter), darf man sich eigentlich nicht wundern.

    Hilft Dir aber leider auch nicht weiter, Charly ...
    Geändert von PeterK (24.11.2010 um 16:16 Uhr)
    Viele Grüße, Peter

    "Die Stadt Düsseldorf ist sehr schön, und wenn man in der Ferne an sie denkt, und zufällig dort geboren ist, wird einem wunderlich zu Muthe. Ich bin dort geboren und es ist mir, als müsste ich gleich nach Hause gehn." (Heinrich Heine, 1827)

  6. #26
    Milgauss Avatar von René
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    Hallo Ferry,

    Habe gerade mal meinen Kollegen, der ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und vertritt laufend Vermieter, befragt. Der sagt es sei Unsinn den Streitwert der Gesamtaberchnung zu grunde zu legen. Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13! Eine 1,0 Gebühr betrüge dann 25,00 €. Gegenüber dem Mieter kann er natürlich die Gesamtabrechnung als Streitwert geltend machen, aber nicht dir gegenüber.

    VG
    René

  7. #27
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Idee:Rechnung an Ra retuor...meiner Kentniss nach besteht seitens ihres Mandanten eine Rechtschutzversicherung...dann sollte sich die Vers. ggf an dich wenden!
    Dann weißt du wo dein Mieter versichert ist...nutze nun diese Information und informiere deinerseits die Versicherung über ihr Sonderkündigungsrecht im Schadensfall, da mit diesem Herren weitere Scherereinen sicher kämen ))) ....wenn die Vers. dem dann kündigt würde ich.....
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  8. #28
    Deepsea Avatar von AlexH
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    auch wenn es mich nicht betrifft, wenn ich sowas lese muss ich mich einfach aufregen
    Grüsse Alex

    "Mich interessiert nicht wessen Schuld es ist, vor allem nicht wenn es meine eigene ist!"
    Dr. House

  9. #29
    Double-Red
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    Meiner Einschätzung nach liegt die Realität vollkommen daneben... der Streitwert sind doch die 3,13 EUR und nicht
    die Summer der gesamten Betriebskostenabrechnung?

    Wenn das so ist, werde ich Anwalt und prüfe Betriebskosten auf ihre Richtigkeit
    Geändert von mws (24.11.2010 um 16:29 Uhr) Grund: schrepfeler koriegirrt
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  10. #30
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    .
    Geändert von buchfuchs1 (24.11.2010 um 16:28 Uhr)
    Dirk



  11. #31
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Hier ist ja wieder mal das geballte Halbwissen unterwegs.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  12. #32
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Dann bring Charly Erleuchtung.
    Dirk



  13. #33
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zitat Zitat von Insoman Beitrag anzeigen
    tjo .- Dumm gelaufen für Dich - ich würde sogar weitergehn und die Reparaturkostn für das Tor als nicht Umlagefähig ansehen
    Korrekt Stefan.
    Ein Tiefgaragentor muss jedoch 1x jährlich (ähnlich wie ein Auto alle 2 Jahre) geprüft werden. Meine Firma macht unter anderem sowas.

    Ich habe mit den Mietern den Deal dass ich die Prüfung (die umlagefähig wäre) 1x jährlich mache wenn bei uns grad jemand rumsteht und ich dafür im Gegenzug eveneuelle Ersatzteile berechnen kann. Zur Info: jährliche Wartungen berechnen wir bei so einem Tor mit ca. 100,00 Euro, das Teil für 25 Euro (geteilt durch 8 = eben diese € 3,13) war das erste Teil seit mehreren Jahren.


    Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang nicht weiter daran erinnert werden dass also diese 25 Euro von meiner eigenen Firma berechnet wurden.
    Linke Tasche in rechte Tasche = Minus 600 sozusagen.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  14. #34
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Foxy: Bereits so gut wie erledigt.
    Geändert von paddy (24.11.2010 um 16:34 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  15. #35
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zitat Zitat von René Beitrag anzeigen
    Hallo Ferry,

    Habe gerade mal meinen Kollegen, der ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und vertritt laufend Vermieter, befragt. Der sagt es sei Unsinn den Streitwert der Gesamtaberchnung zu grunde zu legen. Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13! Eine 1,0 Gebühr betrüge dann 25,00 €. Gegenüber dem Mieter kann er natürlich die Gesamtabrechnung als Streitwert geltend machen, aber nicht dir gegenüber.

    VG
    Genau soetwas wollte ich hören! Danke!!!

    Wenn das jetzt nochmals bestätigt werden könnte wären wir ja eine ganze Ecke weiter!

    Ich habe nämlich keine Lust schlechtem Geld noch Gutes hinterher zu werfen.
    Also: wenn ich mich deswegen anfange zu streiten muss das auch Erfolg bringen, sonst wäre eine geiste Abschrift der 600 Euro das Klügste.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  16. #36
    Milgauss Avatar von René
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    Paddy

    Glaube kaum, dass die Antwort eines Fachanwalts auf dem Gebiet der das seit 15 Jahren macht als Halbwissen gelten kann...
    René

  17. #37
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Die Lösung würde mich inteiessieren, vielleicht braucht man es mal.


    Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
    jep.
    genau wie diese abmahnmasche.
    zum brechen.
    Ja, wie Posts über einen Euro Porto
    Gruß Ulrich

  18. #38
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Bist Du sicher das der Mieter ohne Stellplatz das Garagentor nicht nutzt? Was wäre wenn er z.B. durch das Tor die Keller betritt um sein Fahrrad abzustellen oder andere Sachen hinein zu tragen? Dann wäre er auf ein funktionsfähiges Tor angewiesen.

    Fahrstuhlwartung geht auch geteilt durch die Mieter auch wenn ich ihn nicht benutze und lieber die Treppe laufe.

  19. #39
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von René Beitrag anzeigen
    ... Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13!...
    Zitat Zitat von René Beitrag anzeigen
    Paddy
    Glaube kaum, dass die Antwort eines Fachanwalts auf dem Gebiet der das seit 15 Jahren macht als Halbwissen gelten kann...
    Glauben heißt nicht wissen.

    Aber stimmt, sorry. DER Beitrag fällt nicht unter Halbwissen, er ist schlicht falsch.

    Der Streitwert berechnet sich im Zweifel aus den 4.000,-- (dann sind es 402,82), den 1.000,--(dann sind es 155,30) oder aus
    dem Betrag der Abrechnungsposition in der die 3,13 enthalten waren. Genauer kann man das sagen wenn man die Details kennt.

    Sicher nicht berechnet er sich jedoch aus den 3,13. Um das festzustellen braucht man keinen Fachanwalt. Wenngleich ich den
    ein oder anderen dieser Sorte zu meinem Freundeskreis zähle.
    Geändert von paddy (24.11.2010 um 17:16 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  20. #40
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Wenn ich das mal zusammenfassen darf.

    Ein Mieter welcher - mangels Wollens, Könnens, Wissens, was auch immer - eine Abrechnung von Nebenkosten an externe Stellen, sagen wir einen Hausverwalter, einen Rechtsanwalt, einen Ingenieur (was auch immer) übergibt, hat diese externen Prüfkosten welche er verursacht, bei der geringsten Abweichung der Nebenkosten vom "absolut Wahren Wert" egal ob nach oben oder nach unten, dann nicht selbst zu bezahlen?

    Das ist ja der Hammer.

    Ich lass meinen Hummer reparieren, heraus kommt eine Rechnung i.H. von 4.578€ - soweit no prob. Aber ich blicke bei der Aufschlüsselung null durch und gib den Zettel meiner Oma, die ist fachlich gut drauf. Dann stelle ich eine Abweichung fest und meine Oma bekommt 100€ von mir. Die Hummerwerkstatt muss dann diese 100€ bezahlen nur weil ich nicht selbst nachgeprüft habe?

    Das darf doch alles nicht wahr sein!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

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