echt hart, kenn mich bei sowas überhaupt nicht aus, aber mit gesunden menschenverstand hat das nichts zu tun.
wäre ein kandidat dem ich wegen eigenbedarf kündigen würde - aber sowas von schnell.
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Hybrid-Darstellung
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24.11.2010, 16:04 #1Grüsse Alex
"Mich interessiert nicht wessen Schuld es ist, vor allem nicht wenn es meine eigene ist!"
Dr. House
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24.11.2010, 16:06 #2
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24.11.2010, 16:19 #3
Hallo Ferry,
Habe gerade mal meinen Kollegen, der ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und vertritt laufend Vermieter, befragt. Der sagt es sei Unsinn den Streitwert der Gesamtaberchnung zu grunde zu legen. Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13! Eine 1,0 Gebühr betrüge dann 25,00 €. Gegenüber dem Mieter kann er natürlich die Gesamtabrechnung als Streitwert geltend machen, aber nicht dir gegenüber.
VGRené
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24.11.2010, 16:37 #4Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016
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- 9.128
Themenstarter
Genau soetwas wollte ich hören! Danke!!!
Wenn das jetzt nochmals bestätigt werden könnte wären wir ja eine ganze Ecke weiter!
Ich habe nämlich keine Lust schlechtem Geld noch Gutes hinterher zu werfen.
Also: wenn ich mich deswegen anfange zu streiten muss das auch Erfolg bringen, sonst wäre eine geiste Abschrift der 600 Euro das Klügste.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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24.11.2010, 16:09 #5
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24.11.2010, 16:42 #6
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25.11.2010, 19:03 #7
Bitter, führt wohl kein Weg drumherum.....

Welche RV übernimmt eigentlich die Kosten für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung?!?
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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