Ich glaub nicht, weiss es aber nicht genau.
Meine Frau sagt Nein.
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Thema: Arbeitgeber bezahlt zu viel
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20.03.2010, 13:33 #1
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Arbeitgeber bezahlt zu viel
Hallo zusammen,
angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?
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20.03.2010, 13:38 #2
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RE: Arbeitgeber bezahlt zu viel
Dirk
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20.03.2010, 13:38 #3
Ja, kann er.
Viele Grüße,
Malte
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20.03.2010, 13:41 #4
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Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
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20.03.2010, 13:41 #5ehemaliges mitgliedGast
Generell muss Geld, was dem MA nicht zusteht, zurückgezahlt werden. Ob es da jetzt Fristen, gesetzliche Regelungen o. ä. gibt, können am besten Nico, TTT und/oder MacLeon & Co. beantworten.
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder?
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20.03.2010, 13:42 #6
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Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.Dirk
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20.03.2010, 13:42 #7
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Themenstarter
Original von Laubi
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder?
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20.03.2010, 13:43 #8
Du meinst, von sich aus? Strafbar macht man sich m.E. nicht, wenn man es behält, der AG hat allerdings einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn er es merkt).
Viele Grüße,
Malte
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20.03.2010, 13:43 #9
Gott, was für Themen, da muß man sich ja schämen.
Wir sind hier im Rolex-Forum, und nicht :
Im Trüben Fischen - Forum
Mit allen Wassern gewaschen - Forum
ICH ICH ICH - such immer nur meinen Vorteil - Forum
:hesselbach:Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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20.03.2010, 13:45 #10
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Themenstarter
Original von buchfuchs1
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Edit Tarifvertrag. Eventuell ist ERA ein Begriff?!
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20.03.2010, 13:48 #11
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Hesselmann, halt mal den Rand, du bist selbständig und kannst gar nicht nachvollziehen wie sehr Angestellte leiden.
Ich schlag das jetzt mal nach, ich glaube nicht, dass dieses kollektive "Ja, kann er" in jedem Fall gilt.Dirk
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20.03.2010, 13:48 #12
wenn du ne plausbile info haben willst, dann nenn hier roß&reiter!!!
mit "was wäre wenn"geschichten kommst du nicht weit!
und fälschlicherweise zuviel gezahlter gehalt würde ich schon aus anstandsgründen zurück geben!Gruß
Ibi
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20.03.2010, 13:49 #13Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Ja/Nein ist hier leider beides nicht richtigIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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20.03.2010, 13:49 #14
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
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20.03.2010, 13:49 #15
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Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.Dirk
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20.03.2010, 13:51 #16Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.Gruß
Ibi
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20.03.2010, 13:51 #17Original von NicoH
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Viele Grüße,
Malte
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20.03.2010, 13:52 #18ehemaliges mitgliedGastOriginal von Feldmann
[...] Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist?
BTT: Lösung
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20.03.2010, 13:54 #19
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Themenstarter
Original von mephisto_4711
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
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20.03.2010, 13:55 #20
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Original von ibi
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.Dirk
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