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  1. #1
    Gesperrter User
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    Ausrufezeichen Arbeitgeber bezahlt zu viel

    Hallo zusammen,

    angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?

  2. #2
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    RE: Arbeitgeber bezahlt zu viel

    Ich glaub nicht, weiss es aber nicht genau.

    Meine Frau sagt Nein.
    Dirk



  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Ja, kann er.

    Viele Grüße,
    Malte

  4. #4
    Gesperrter User
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    Original von Wurstwasser
    Ja, kann er.
    ok, er kann, aber wäre man verpflichtet?

  5. #5
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    Generell muss Geld, was dem MA nicht zusteht, zurückgezahlt werden. Ob es da jetzt Fristen, gesetzliche Regelungen o. ä. gibt, können am besten Nico, TTT und/oder MacLeon & Co. beantworten.

    Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder?

  6. #6
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.

    Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???

    Mehr Infos wären dienlich.
    Dirk



  7. #7
    Gesperrter User
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    Original von Laubi


    Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder?
    Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist?

  8. #8
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Du meinst, von sich aus? Strafbar macht man sich m.E. nicht, wenn man es behält, der AG hat allerdings einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn er es merkt).

    Viele Grüße,
    Malte

  9. #9
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Gott, was für Themen, da muß man sich ja schämen.

    Wir sind hier im Rolex-Forum, und nicht :

    Im Trüben Fischen - Forum

    Mit allen Wassern gewaschen - Forum

    ICH ICH ICH - such immer nur meinen Vorteil - Forum

    :hesselbach:
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  10. #10
    Gesperrter User
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    Original von buchfuchs1
    Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.

    Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???

    Mehr Infos wären dienlich.
    Angenommen man kommt, aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes, in ein anderes Vergütungsmodell, man wird aber immer noch nach dem vorherigen bezahlt.

    Edit Tarifvertrag. Eventuell ist ERA ein Begriff?!

  11. #11
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Hesselmann, halt mal den Rand, du bist selbständig und kannst gar nicht nachvollziehen wie sehr Angestellte leiden.


    Ich schlag das jetzt mal nach, ich glaube nicht, dass dieses kollektive "Ja, kann er" in jedem Fall gilt.
    Dirk



  12. #12
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    wenn du ne plausbile info haben willst, dann nenn hier roß&reiter!!!
    mit "was wäre wenn"geschichten kommst du nicht weit!

    und fälschlicherweise zuviel gezahlter gehalt würde ich schon aus anstandsgründen zurück geben!
    Gruß
    Ibi

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Original von Wurstwasser
    Ja, kann er.
    Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.

    Ja/Nein ist hier leider beides nicht richtig
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #14
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    just my 2 cents....
    ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....

    Frank

  15. #15
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.

    Da kann ich ja nur lachen.
    Dirk



  16. #16
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von buchfuchs1
    Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.

    Da kann ich ja nur lachen.
    ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten
    Gruß
    Ibi

  17. #17
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Original von NicoH
    Original von Wurstwasser
    Ja, kann er.
    Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.
    Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.
    Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.

    Viele Grüße,
    Malte

  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    Original von Feldmann
    [...] Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist?
    Kennen wir das nicht alle?

    BTT: Lösung

  19. #19
    Gesperrter User
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    Original von mephisto_4711
    just my 2 cents....
    ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....

    Frank
    Ist auch richtig, aber nicht in diesem Fall da die betroffene Person bereits seit 5 Jahren zu wenig bekommen hat und dies immer mit faulen Ausreden begründet wurde. Ich würde es viel mehr "Balance" nennen

  20. #20
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Original von ibi
    Original von buchfuchs1
    Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.

    Da kann ich ja nur lachen.
    ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten

    Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.
    Dirk



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