ich hatte in D bis auf eine Begegnung noch kein Thema damit, das eine Mal musste ich meinen Willen mit dem Satz "sie bestätigen schriftlich falls die Uhr verschwindet mehrere Monatsgehälter netto ihrerseits an mich abzutreten" verdeutlichen. Es gab zwar einige Böse Blicke von den Securityleuten aber interessanterweise nichtmal ne Leibesvisite. Eine Uhr ablegen bedeutet zumindest unnötige Kratzer und die zahlt bestimmt keiner.
Sicher bin ich mir nicht aber ich glaube es gibt noch keine Rechtsgrundlage für das Uhrenablegen bei Sicherheitskontrollen...was meinen unsere Juristen dazu?
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Baum-Darstellung
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10.01.2010, 18:23 #11Grüsse,
Laohu
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