Hallo zusammen!
In den nächsten Tagen wird der Regulierer meiner Hausratversicherung kommen um sich den Schaden anzuschauen.
Jetzt ist mir in meiner Police folgendes aufgefallen:
Grundsätzlich ist der Hausrat ohne Obergrenze abgesichert. Lediglich "Schmucksachen" etc. sind begrenzt. Uhren sind nicht explizit aufgeführt, im Gegensatz wie z.B. Münzen, Briefmarken, Perlen, etc.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Sind Uhren (insbes. wenn es Stahluhren und keine Gold/Diamanten etc. sind), Schmucksachen?
Ich habe im Internet nichts passendes dazu gefunden.
Vielleicht ist hier im Forum jemand, der sich damit auskennt, wie genau die Definition einer Schmucksache ist.
Freue mich auf zahlreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende.
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Thema: Definition "Schmucksache"
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31.10.2008, 16:42 #1
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Definition "Schmucksache"
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