Check den Mietvertrag: Wichtig ist die Fristenregelung für die Schönheitsreparaturen. Sind starre Fristen vorgesehen (z.B. "Spätestens alle fünf Jahre") muss er gar nichts machen.
Richtet sich die Renovierung nach dem Grad der Abnutzung, dann muss er ran. (Beispiel: "In der Regel alle drei Jahre")