Mal wieder eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:
Muss man bei Auszug aus einer Mietswohnung einen Sprung in einem Waschbecken....
a) reparieren (falls sowas geht)?
b) bezahlen (in Form eines neuen Waschbeckens)?
c) nicht beachten, da es unter Abnutzung fällt?
d) kann man so pauschal nicht sagen, bitte einen Anwalt fragen.
Mietdauer betrug knapp 3 Jahre.
Restlicher Zustand der Wohnung: 1a
Danke für Eure Hilfe.
Ergebnis 1 bis 7 von 7
Hybrid-Darstellung
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07.04.2008, 16:29 #1
Mietrecht - Beschädigtes Waschbecken
Gruß,
Peter.
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